Umzug bei ALGI?

2 Antworten

Solche Kosten können teilweise aus dem Vermittlungsbudget auf vorherigen Antrag erbracht werden, diese Leistungen sind kann Leistungen, können, müssen aber nicht erbracht werden und die Höhe ist individuell mit seinem SB - verhandelbar.

Aber dafür musst du meines Wissens schon etwas festes in Aussicht haben, auf gut Glück wird man dir keinen Umzug, auch wenn nur teilweise finanzieren und bevor das ganze dann durch ist, müsstest du sicher in Vorleistung gehen.

Anders würde es auch mit ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter nicht aussehen, auch da würde man eine finanzielle Unterstützung für einen Umzug nur bei vorliegen eines wichtigen Grundes bekommen, also wenn man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Aussicht haben würde.

Umzugskosten können aus dem Vermittlungsbudget gezahlt werden. Das vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung. Das kann jede Arbeitsagentur/jeder Vermittler selbst festlegen.

Frag einfach nach.

Gewöhnlich trittst Du in Vorleistung.