Umsatzsteuerpflicht bei Amazon Marketplace/Seller?

1 Antwort

Die Vorschriften über die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer, die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Erwerben sowie die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG und § 25b Abs. 2 UStG gelten auch für den Kleinunternehmer. Dies bedeutet insbesondere, dass der Kleinunternehmer bei Leistungen ausländischer Unternehmer oder bei bestimmten Bauleistungen zum Steuerschuldner wird und die Umsatzsteuer anmelden und abführen muss. Ein Vorsteuerabzug steht dem Kleinunternehmer auch in diesem Fall nicht zu. (Quelle: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen in Haufe Finanz Office Premium)

Sonstige Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmen fallen unter das sog. Reverse Charge Verfahren des § 13b UStG. Der Kleinunternehmer muss die Steuer, die auf 13b-Umsätze anfällt, in seiner Umsatzsteuererklärung anmelden und abführen. Ob das jeder tut, ist eine andere Frage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.
allgsys 
Fragesteller
 15.05.2022, 20:38

Bedeutet das aber nicht, dass wenn dir Leistung von eBay erbracht wird, das in Luxemburg seinen Sitz hat, dass jeder Nutzer/privater Verkäufer auf eBay das machen müsste?

Oder wird das in solchen Fällen denn irgendwie anders gelöst?

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