Umsatzsteuerpflicht bei Amazon Marketplace/Seller?
Seit Neustem müssen ja auch private Verkäufer und Kleinunternehmer eine USt-ID in ihrem Account angeben, gleiches gilt wohl für eBay.
Mir ist nicht ganz klar, was für Kleinunternehmer gilt. Als Kleinunternehmer weist man keine USt auf der Rechnung aus und bekommt diese nicht, Abfuhren an das FA muss man sie auch nicht.
Verstehe ich das richtig, dass die Gebühren von Amazon aber versteuert werden müssen, da Amazon seinen Sitz in Luxemburg hat?
Wie war das denn früher? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein privater Verkäufer von z.B. Büchern die 0,99€ an Amazongebühren mit USt versteuert hat. Oder haben Amazon/eBay das früher einfach selbst gemacht und sozusagen in die Gebühren schon eingerechnet?
1 Antwort
Die Vorschriften über die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer, die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Erwerben sowie die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG und § 25b Abs. 2 UStG gelten auch für den Kleinunternehmer. Dies bedeutet insbesondere, dass der Kleinunternehmer bei Leistungen ausländischer Unternehmer oder bei bestimmten Bauleistungen zum Steuerschuldner wird und die Umsatzsteuer anmelden und abführen muss. Ein Vorsteuerabzug steht dem Kleinunternehmer auch in diesem Fall nicht zu. (Quelle: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen in Haufe Finanz Office Premium)
Sonstige Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmen fallen unter das sog. Reverse Charge Verfahren des § 13b UStG. Der Kleinunternehmer muss die Steuer, die auf 13b-Umsätze anfällt, in seiner Umsatzsteuererklärung anmelden und abführen. Ob das jeder tut, ist eine andere Frage.
Bedeutet das aber nicht, dass wenn dir Leistung von eBay erbracht wird, das in Luxemburg seinen Sitz hat, dass jeder Nutzer/privater Verkäufer auf eBay das machen müsste?
Oder wird das in solchen Fällen denn irgendwie anders gelöst?