UMFRAGE! Keine EGV (Eingliederungsvereinbarung - ALG1) unterschrieben - welche Regeln gelten?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Es gilt alles, was sonst gilt, nämlich folgendes ... 67%
Es gelten die folgenden Paragrafen ... 33%
Es gelten Sonderregelungen aufgrund von ... 0%

3 Antworten

Grundsätzlich hast Du die Entscheidung, es gilt das Grundrecht freie Berufswahl.

Warum sollte man Deine Handlungsfreiheit einschränken, indem man Dir vorschreibt was Du zu tun hast?