Umfrage. Bekommt man ein Auto angemeldet, wenn man noch offene Versicherungsbeiträge und Bußgelder hat?
Hallo.
Ich möchte gerne ein Auto anmelden, habe aber offene Bußgelder und Versicherungsbeiträge alter Autos.
Steuerschulden direkt habe ich keine. Da ist alles bereits reguliert.
Bekomme ich mit diesem Stand der Dinge ein Fahrzeug angemeldet oder geht das nicht?
Vielen Dank.
Eine EVB (gültig) für das anzumeldende Fahrzeug liegt bereits vor.
Es geht darum, ob offene Bußgelder und Verischerungsbeiträge ein Problem für die Behörde selbst darstellen?
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
3 Antworten
Also noch mal.. Wenn du eine evb hast dann kannst du es zulassen.. Bezahlst du die Beiträge nicht für das auto was du auch im Straßen Verkehr bewegst aktuell dann wird dir das Auto still gelegt und du bekommst ein Bußgeld und vielleicht sogar Anzeige.. es ist strafbar ohne Versicherungs Schutz zu fahren..
Habe falsch ausgewählt.
Du wirst dein Auto anmelden können.
Allerdings wirst du kurz danach die Aufforderung zur Zahlung des Jahresbeitrags der neuen Versicherung erhalten.
Bitte siehe Ergänzung der Frage. Danke für Deine Antwort.
Das kommt drauf an ob du es bei der selben Versicherung wieder zulässt du brauchst ja von denen eine evb Nummer wenn du die bekommst wird es wohl gehen..
Hast du Steuer Schulden dann geht es nicht..
Sollte auch kein Problem sein.. Hatte ich auch.. Wenn du evb Nummer hast dann wird es gehen..
Aber kümmere dich um deine Bußgelder ist bei mir auch böse geendet.. Aus 150 sind schnell 2000 geworden wenn man sich nicht kümmert
Hast du Steuer Schulden dann geht es nicht..
Das halte ich für ein Gerücht. Was mit den Steuern ist, geht die Zulassungsstelle nichts an (§ 30 AO).
Wenn Sie die Daten eingeben für die Steuer Abbuchung können Sie eine Ablehnung bekommen.. Man braucht dann eine Unbedenklichkeits Bescheinigung vom Zoll.. Alles schon gehabt..
Ich hatte mal ein Auto für zwei Monate als Übergang.. Der Steuer Bescheid kam erst als ich den schon abgemeldet hatte..Wollte den neuen zulassen und es kam eine Mitteilung das offene Steuer bescheide vorliegen.. Konnte den neuen nicht zulassen.. Musste zum Zoll das bezahlen und mir diesen Zettel geben lassen.. Die Zulassung wird ja auch informiert wenn kein Versichererungsschutz mehr vorliegt zb.
Da scheint etwas dran zu sein, wobei für mich die Rechtsgrundlage unklar ist.
KFZ-Steuern sind relevant. Hab mal ein Auto nicht angemeldet bekommen, wegen 15 € KFZ-Steuerschulden. Musste dann erst zum Finanzamt, die 15 € bar bezahlen, dann wieder zur Zulassungsstelle mit der Bescheinigung hats dann geklappt. Das war in Niedersachsen, kann woanders anders sein.
Bitte siehe Ergänzung der Frage. Danke für Deine Antwort.
Steuerschulden habe ich nicht. EVB habe ich auch bereits bekommen.
Wie sieht das Ganze mit offenen Bußgeldern aus?