Um stiefsohn kümmern-Trennung-Scheidung?

4 Antworten

Rein rechtlich ist dein Stiefkind ein völlig fremdes Kind für dich. Du hast keinerlei Rechte oder Pflichten, die dieses Kind betreffen.

Natürlich wirst du aber auf emotionaler Ebene durchaus eine Beziehung zum Kind haben. Daher räumt der Gesetzgeber Menschen mit "sozial-familiärer Beziehung" zum Kind, die Möglichkeit ein, ein Umgangsrecht einzuklagen, wenn dieses dem Wohl des Kindes dient.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html

Dein Ex hat also kein Recht, dich als billige Kinderbetreuung zu missbrauchen. Aber wenn du freiwillig das Kind manchmal abholst, dann geht das natürlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Du bist in keiner Weise erziehungsberechtigt - wenn er möchte, dass du das Kind abholst, dann tust du das freiwillig.

Das gilt übrigens auch für leibliche Eltern, aber da kann man Betreuung durchaus einklagen.

Bei einem Stiefkind eher weniger - der Junge hat keinen Anspruch auf irgendwelche Betreuung durch dich - bei finem sehr engen Verhältnis könnte man jedoch versuchen die einzuklagen.

psimonp  26.12.2023, 10:05

das einklagen hat keinerlei aussicht auf erfolg. weder bei ehemaligen partnern noch bei leiblichen eltern.

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wenn es nicht dein Kind ist gelten hier die allgemeinen Regeln wenn Gäste abholen sollen, also andere Leute als die eingetragenen Verwandten.

Geht schon er muss aber extra bescheid sagen. Müssen tust dus null.

Samboweiblich 
Fragesteller
 26.12.2023, 09:48

Ich bin nur die Stiefmutter nicht mein eigenes Kind. Das Kind ist von eine andere Frau. Ich suche was im Internet das ich es im schicken kann das er es schwarz auf weiß hat.

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psimonp  26.12.2023, 10:04
@Samboweiblich

du bist garnichts für das kind, auch nicht die stiefmutter. sag ihm er soll sich selbst um seinen kram kümmern oder die km anfragen. dich geht das alles nichts an. lass ihn fallen.

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Samboweiblich 
Fragesteller
 26.12.2023, 09:48

Ich bin ja eingetragen und andere die das kind ab holen

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ewigsuzu  26.12.2023, 09:49
@Samboweiblich

wenn ihr geschieden seid müsstest du da bescheid sagen, was genau will er schwarz auf weiß das du kein sorgerecht hast? das steht bereits im Grundgesetz beim Recht der Familie.

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ewigsuzu  26.12.2023, 09:50
@Samboweiblich

wenn du anderes wissen willst frage direkt die kita die kennt die gesetze dafür auswendig.

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Samboweiblich 
Fragesteller
 26.12.2023, 09:51

Noch sind wir nicht geschieden das dauert noch 1 Jahr. Wir wohnen getrennt.

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du bist zu nichts verpflichtet. es ist sein kind und er muss sich schon immer selbst darum kümmer wo sein kind betreut wird und wie er es pünktlich abholt. das ist nie deine aufgabe gewesen. dazu kommt, dass das kind eine mutter hat. die kann er ja fragen ob sie das tun könnte für ihn.

du hattest nie irgendwelche befugnisse oder rechte an dem kind in irgendeiner form.

Jungssindtoll  11.02.2024, 22:34

Das Lustige ist die Leibliche Mutter hat sie garnicht erwähnt.

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