Übernimmt das Jobcenter die Kosten für Nachtspeicher?

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Erst einmal stünde dir dann unter Umständen im Regelfall vorrangig ALG - 1 ( Versicherungsleistung ) von der Agentur für Arbeit zu, wenn du unverschuldet arbeitslos würdest und ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten auf min. 12 Monate Versicherungspflicht kommen würdest, also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Dann käme es auf die Höhe deines ALG - 1 und deinen Bedarf nach dem SGB - ll an, also was dir an ALG - 2 zustehen würde, denn vorrangig wäre dann hier ein evtl. Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde zu prüfen, dazu findest du einen kostenlosen Rechner im Internet.

Einen solchen findest du auch fürs ALG - 1 und ALG - 2 !

Sollte dein Bedarf mit deinem anrechenbarem ALG - 1 + Wohngeld nicht gedeckt werden können, dann bliebe nur ein ALG - 2 Antrag, denn dann würde der Antrag auf Wohngeld im Regelfall abgelehnt.

Und immer wenn es beim ALG - 2 um Stromkosten geht, kann und wird es zu Problemen kommen, weil diese Kosten im Regelfall aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden muss, dass betrifft dann zumindest den ganz normalen Haushaltsstrom, also den, der nicht zum heizen der Wohnung und zum erwärmen von Wasser benötigt wird.

Für die Erwärmung von Wasser kann man im Regelfall nur eine Pauschale ( Mehrkosten ) beantragen, die beträgt meines Wissens z.B. für einen Single immer 2,3 % des maßgebenden Regelbedarfs für den Lebensunterhalt, der liegt 2021 bei 446 € pro Monat.

Da die Stromkosten für Heizung im Regelfall nicht separat erfasst ( eigener Zähler ) werden, sondern über den normalen Zähler läuft, wird es mit dem Jobcenter immer schwer werden, auf jeden Fall wirst du nie deine tatsächlichen Kosten erhalten, weil die wie gesagt im Regelfall nicht nachweisbar sind.

Eine oder mehrere BK - Abrechnungen, auf denen Kosten für deine Nachtspeicheröfen auftauchen, können da sicherlich hilfreich sein.