übernimmt das arbeitsamt die wartungskosten der heizung

6 Antworten

Nö, das Arbeitsamt oder das Jobcenter übernimmt diese Kosten nicht, die übernimmt der Vermieter. Die Heizung ist Teil der Mietsache, dementsprechend muss der Vermieter auch für die nötige Wartung sorgen. Allerdings kann der Vermieter die reinen Wartungskosten (ohne Reparaturen) über die Nebenkosten umlegen, und die übernimmt dann wiederum das Arbeitsamt bzw. Jobcenter – siehe auch hier.


Fotografin1958  26.01.2015, 15:57

Irrtum:

Wartungskosten dürfen über die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.

Reparturkosten sind alleinige Sache des Vermieters.

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oliberlin  26.01.2015, 16:00
@Fotografin1958

Etwas anderes habe ich wohl auch nicht geschrieben, oder? Ich zitier mich mal selbst:

Allerdings kann der Vermieter die reinen Wartungskosten (ohne Reparaturen) über die Nebenkosten umlegen, und die übernimmt dann wiederum das Arbeitsamt bzw. Jobcenter …
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warum sollte es das tun?? dafür ist der vermeiter zuständig oder der eigentümer. wenn du der eigentümer bist ist das deine sache und nicht sache der allgemeinheit.


Fotografin1958  26.01.2015, 15:49

Irrtum:

Wartungskosten sind umlagefähig, dürfen also über die Betriebskostenabrech-nung auf die Mieter "abgewälzt" werden.**

Instandhaltungs- bzw. Reparaturkosten muss der Mieter alleine wuppen.

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isomatte  26.01.2015, 18:22
@Fotografin1958

Da steht aber bestimmt Vermieter und nicht wie in deinem Kommentar Mieter,damit hat dann koenigstiger196 recht !

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oliberlin  28.01.2015, 04:21
@isomatte

Stimmt, beim zweiten Posten (Instandhaltung und Reparatur) müsste wohl z.T. Vermieter stehen – aber auch nur zum Teil, denn Umlagefähig sind

  • Die Wartungskosten der Heizanlage, inklusive Materialkosten für Kleinteile (Dichtungen, Filter. Düsen etc.), aber exklusive Reparaturen der Heizungsanlage (Austausch des Brenners, der Ölpumpe etc.),
  • die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Heizungsanlage,
  • die Kosten der Reinigung der Heizanlage und des Heizungskellers,
  • die Kosten der Abgasmessung und
  • der Betriebsstrom der Heizungsanlage.

Nachzulesen u.A. beim Interessenverband Mieterschutz e.V., ergo haben wohl beide Recht.

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Die Arbeitsagentur zahlt ALG1. Davon ist alles zu bestreiten.

Sollte das ALG1 zu niedrig sein, kommt das Jobcenter ins Spiel (ALG2 oder andere Leistungen wie Wohngeld, etc.)

Grundsätzlich sollten die Wohn- und Wohnnebenkosten vom Bewohner der Wohnung selbst getragen werden. Um an Geld zu kommen, geht dieser arbeiten.

hallo

nein !! der vermieter

gruss


Fotografin1958  26.01.2015, 16:35

Der Vermieter darf die Wartungskosten über die Betriebekosten dem Mieter in Rechnung stellen.

Lediglich auf den Instandhaltungs- bzw. Reparturkosten bleibt der Vermieter sitzen.

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Normalerweise nicht. Du kannst eventuell einen Kredit dafür bekommen, als ALG1 Bezieher.