Arbeitsamt-Termin obwohl ich keine Leistungen kriege!?

10 Antworten

Wenn du dir die Einladung anschaust wirst du mit großer Sicherheit eine Rechtsfolgebelehrung finden. Diese weist darauf hin, dass eine Sperrzeit droht wenn der Termin ohne Angabe bzw. Nachweis eines wichtigen Grundes nicht wahrgenommen wird. Die Sperrzeit bei Meldeversäumnis beträgt eine Woche. Ob das Alg schon bewilligt wurde oder nicht spielt keine Rolle.

Wer sich arbeitslos meldet muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, dies beinhaltet auch das Wahrnehmen von Terminen, Teilnahme an Maßnahmen und Bewerben auf Vermittlungsvorschläge. Zudem muss man jede Möglichkeit wahrnehmen die Beschäftigungslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Leistungen beziehen und "Nichtstun" ist also nicht drin!

Du solltest dir mal das Merkblatt 1 (Merkblatt für Arbeitslose) durchlesen. Das sind quasi die Geschäftsbedingungen der Agentur für Arbeit. Du unterschreibst im übringen auf dem Antrag auf Arbeitslosengeld, dass du den Inhalt des Merkblattes zur Kenntniss genommen hast.


DerJoergi  12.04.2018, 05:20

Was du schreibst ist zwar richtig, sollte der Fragesteller aktuell jedoch noch arbeiten, muss er erst ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit einen Termin bei der Arbeitsvermittlung wahrnehmen- vorher droht keine Sperrfrist oder Ähnliches.

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AnikaJanina  12.04.2018, 08:21

Das stimmt nicht. Termine sind grundsätzlich auch wahrzunehmen auch wenn jemand noch in Arbeit ist. Wer den Termin aber absagt, weil er arbeiten muss braucht keine Sperrzeit befürchten. Kommt jemand ohne Angabe von wichtigsten Gründen nicht, kann dann die Abmeldung bei der Agentur erfolgen.

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Differenziere hier bitte mal Leistungsbezug und Arbeitsvermittlung. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe; eine Abteilung hat mit der anderen nichts zu tun. Primär versucht die Agentur für Arbeit Dich schnellstmöglich wieder in Arbeit zu bekommen; "nebenbei" kannst Du für die Zwischenzeit auch noch Leistungen beantragen. Wenn die Arbeitsvermittlung Dich also auffordert zu einem Gespräch zu kommen dann hat das gar nichts damit zu tun ob Du Leistungen bekommst oder nicht. Wenn auf der Einladung eine Rechtsfolgenbelehrung steht treten Sanktionen ein, wenn Du ohne wichtigen Grund der Einladung nicht folgst.

Der Traum von der Selbstständigkeit platzt bei vielen sehr schnell. Selbstständig sein kostet jeden Monat einen Haufen Geld (Krankenversicherung, Miete für Geschäftsräume, bald Rentenversicherung dazu und 100 Posten mehr jeden Monat) die erst mal verdient werden müssen. Und von Rest muss man dann noch leben können. Überleg Dir das gut! Als Gründer mit anfangs wenig Bekanntheit und damit Kunden bist Du grad mit den Beiträgen zur Krankenversicherung schneller tief in den Schulden als du "huh" sagen kannst. Da brauchst Du schon eine Turbo gute Idee...

Wen meinst du mit Arbeitsamt? Das gibt es nicht. Es gibt das Jobcenter für ALG II und die Agentur für Arbeit für ALG I. Wenn du dort Papiere abgeben sollst, wirst du wahrscheinlich ALG II beantragt haben. Ob du dieses erst beantragst und noch keine Leistungen bekommst, spielt keine Rolle. Du musst bereits im Vorfeld deiner Mitwirkungspflicht nachkommen.

Sollte sich in der Einladung eine Rechtsbehelfbelehrung befinden, kannst du dort nachlesen, was u. U. die Konsequenz eines Nichterscheinens wäre. Du musst also nicht hingehen, jedoch mit möglichen Konsequenzen leben.


Alicia54  11.04.2018, 11:09

Wer sagt denn im normalen Sprachgebrauch “Agentur für Arbeit“👀.. Ich denke, daß die Mehrzahl der Menschheit Arbeitsamt sagt.

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Appelmus  11.04.2018, 11:13
@Alicia54

Die Leute, die in der Bildungsbranche arbeiten und die Unterteilung korrekt vornehmen. Es gibt kein Arbeitsamt. Da spielt es keine Rolle, was sich die Menschen untereinander sagen. Eine klare Abgrenzung in ALG I und II kann nur erfolgen, wenn man die Bezeichnung richtig vornimmt. Denn beide haben unterschiedliche Spielregeln und z. T. Gesetzesgrundlagen.

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Ja - wenn du irgendwann noch was von denen haben möchtest, dann spiel auch nach deren Regeln.