Überhängende Äste eines Baumes?

2 Antworten

Die natürliche Beschattung eines Balkones begründet keine Mietminderung und auch kein Recht auf kürzen der Äste etc.

Hier könnte der Fall aber anders liegen, wenn die Äste tatsächlich bedrohlich nahe am Balkon sind. Bilder wären hilreich.

Bei einer Klage vor Gericht wird in erster Linie der Natur den Vorrang eingräumt und bei gleicher Sachlage entscheiden mitunter auch mehrere Gerichte unterschiedlich. Wenn es aber gar so krass ist wie du es beschreibst, würde ich annehmen, dass ein Mangel gerechtfertigt sein könnte.


Hottengnom 
Fragesteller
 22.05.2022, 14:47

Danke für die Info

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WAYKOW  22.05.2022, 15:24
@Hottengnom

falls übringens Wohnzimmer auch beschattet wird, kann die Sachlage anders liegen. Eine zu starke Beschattung des Wohnzimmers muss nicht hingenommen werden.

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§ 910 BGB behandelt den Überhang über Grundstücksgrenzen hinweg, ist hier als nicht einschlägig...

Aber bevor es an Gesetze und Klagen geht: hast Du denn Deinen Vermieter schon mal angesprochen? Was meint er?

Was ist es überhaupt für ein Baum?

Wäre er einverstanden, wenn Du z. B. einfach ein paar Astspitzen mit der Rosenschere einkürzt?

Der Baum wäre im Wesentlichen unverändert und Deine Balkonpflanzen wären sicher...