Übergabe, falscher Stromzähler gelesen?

3 Antworten

Der Vermieter sollte schon bei Auszug der Vormieter einen Zählerstand vermerkt haben. Mindestens dafür hat er eine Nachweispflicht, schon weil der Vormieter den Wert braucht.

Sollte es nur die Ablesung der Maklerin geben, würde ich im Zweifel sagen, der Vermieter hat Pech und der aktuelle Stand kann als Startwert herangezogen werden.

Denn grad wenn die Wohnung leer stand, ist ja nicht klar wer da zwischendrin wieviel Strom gezogen hat (Handwerker z.B.). Ich würde den Vermieter einfach mal fragen und mich gütlich mit ihm einigen. In 2 Monaten kann es ja auch nur um wenige 100 € gehen, wenn da laut Zähler schon 600 kWh angefallen sind, kannst du immernoch zweifeln. In dem Fall würde ich mich versuchen in der Mitte zu einigen, das ist halbwegs fair weil keiner irgendwas beweisen kann.

Es muss der Zahlen der verbraucht.

setze dich mit den Stadtwerken in Verbindung damit diese überprüfen welcher Zähler tatsächlich deiner ist.

setz dich mit deinem stromanbieter in verbindung und erkläre ihm das. irgendwo muss ja der vormieter beim auszug einen zähler abgelesen haben, dem entsprechend hat man ggf. einen anfagstand etc. und kann das nachvollziehen...

lg, anna

PS: du schriebst messwanderzähler. nur so als info: die dinger zählen nicht den realen verbrauch, sondern den transfomierten.

hast du z.B. Messwandler 600 / 5 A bedeutet das, dass 26 kWh einem reaeln verbrauch von 3120 kWh entsprechen. 26 * 600 / 5