Übergabe, falscher Stromzähler gelesen?
Hi,
vor zwei Monaten bin ich in die Wohnung eingezogen. Die Vermieterin war persönlich nicht vor Ort, sondern die Maklerin und hat die Übergabe gemacht.
Wir haben wie es sich gehört den Stromzähler abgelesen, sie hat es dann anschließend bei den Stadtwerken angemeldet und mir das Foto vom Zähler sowie Übergabeprotokoll mit dem Stand durchgegeben.
Jetzt habe ich einen neuen Stromanbieter und wollte die neuen Zahlen durchgeben, jedoch merkte ich sofort, dass am Stand etwas nicht stimmen kann, denn es wurden über zwei Monate nur 26 kw/h verbraucht. Ich gab den Stand jedoch dem neuen Versorger mit.
Ich holte meinen Elektrikerfreund und er meinte, dass dieser Messwandlerzähler nicht mein Zähler sein kann, da die Leitungen die in den Zähler fließen nicht in meine Wohnung führen und den ankommenden Strom an die richtigen Zähler verteilt.
Um die Ecke gegangen fand er auch diverse andere Zähler und identifizierte zwei Zähler von denen einer meiner sein muss.
Meine Frage jetzt, die Stadtwerke werden auf ihren gelieferten Strom bestehen und sicherlich schätzen, jedoch weiß ich aus meiner Vergangenheit, dass ich deutlich weniger Strom benutze als der Durchschnitt und die Schätzungen immer mehr waren als tatsächlich.
Wer liegt in der Beweispflicht? Muss die Vermieterin nachzahlen?
3 Antworten
Der Vermieter sollte schon bei Auszug der Vormieter einen Zählerstand vermerkt haben. Mindestens dafür hat er eine Nachweispflicht, schon weil der Vormieter den Wert braucht.
Sollte es nur die Ablesung der Maklerin geben, würde ich im Zweifel sagen, der Vermieter hat Pech und der aktuelle Stand kann als Startwert herangezogen werden.
Denn grad wenn die Wohnung leer stand, ist ja nicht klar wer da zwischendrin wieviel Strom gezogen hat (Handwerker z.B.). Ich würde den Vermieter einfach mal fragen und mich gütlich mit ihm einigen. In 2 Monaten kann es ja auch nur um wenige 100 € gehen, wenn da laut Zähler schon 600 kWh angefallen sind, kannst du immernoch zweifeln. In dem Fall würde ich mich versuchen in der Mitte zu einigen, das ist halbwegs fair weil keiner irgendwas beweisen kann.
Es muss der Zahlen der verbraucht.
setze dich mit den Stadtwerken in Verbindung damit diese überprüfen welcher Zähler tatsächlich deiner ist.
setz dich mit deinem stromanbieter in verbindung und erkläre ihm das. irgendwo muss ja der vormieter beim auszug einen zähler abgelesen haben, dem entsprechend hat man ggf. einen anfagstand etc. und kann das nachvollziehen...
lg, anna
PS: du schriebst messwanderzähler. nur so als info: die dinger zählen nicht den realen verbrauch, sondern den transfomierten.
hast du z.B. Messwandler 600 / 5 A bedeutet das, dass 26 kWh einem reaeln verbrauch von 3120 kWh entsprechen. 26 * 600 / 5