Über Rot gefahren (im Februar) - immer noch keine Post erhalten?

7 Antworten

Die Sache ist die:

Nicht jede Ampel hat einen Blitzer. In der Regel stehen die Ampelblitzer nur an besonders gefährlichen Kreuzungen. Das ist vielleicht 1 von 10 Ampeln, die mit Blitzer ausgerüstet sind.

Wenn die Ampel einen Blitzer hat und tatsächlich blitzt, muss die Bußgeldstelle wie bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Fahrverbot immer damit rechnen, dass sich der betroffene einen Anwalt nimmt und vor Gericht geht. Die Gerichte kassieren dann regelmäßig Bußgeldbescheide wieder ein, wenn es irgendwelche Zweifel an der Beweisbarkeit gibt. Um das zu verhindern, prüfen die meisten Bußgeldstellen inzwischen selber, ob es soclhe Zweifel geben könnte. Ein typischer Fall wäre, wenn zwei Autos auf dem Foto sind und nicht eindeutig gesagt werden kann, zu welchem der beiden Autos die Messung gehört. Das kann an der Ampel z.B. dadurch passieren, dass direkt hinter dir noch einer über Rot gefahren ist. Dadurch werden in geschätzt etwa 1/3 aller Fälle erst gar keine Bußgeldbescheide rausgeschickt. Mnachmal ist auch das Gesicht des Fahrers nicht klar zu erkennen oder die Aufnahme ist aus technischen Gründen nichts geworden.

Nun aber das Entscheidende: ein Rotlichtverstoß ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Ordungswidrigkeiten verjähren aber nach 3 Monaten und danach dürfen sie nicht weiter verfolgt werden:

§ 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."

Wenn du also bis Juni (Februar + 3 Monate = Mai) weder einen Bußgeldbescheid, noch eine Klage noch einen Anhörungsbogen erhalten hast, ist der Fall erledigt und darf nicht weiter verfolgt werden. Sollte dennoch noch etwas kommen, was höchst unwahrscheinlich ist, müsstest du Einspruch erheben und auf die Verjährung hinweisen.

Selbst die erweiterte Verjährung von 6 Monaten wäre auch schon längst vorbei.


AkrobatBerlin93 
Fragesteller
 06.11.2019, 14:37

Danke für die ausführliche Antwort. Das beruhigt mich etwas. Habe die ganze Zeit gebangt. Es war eben nachts, und ich war der einzige der da fuhr, hatte auch schon daran gedacht dass man zu wenig vielleicht erkannt hatte. Aber wenn es nun sowieso zur Verjährung zählt, bin ich doch erleichtert. Das Fahrverbot wird da aber nicht extra verwaltet? Weil im Netz irgendwas steht, dass Fahrverbote eine andere Verjährungsfrist haben?

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Hamburger02  06.11.2019, 16:42
@AkrobatBerlin93
Das mit den Verjährungen ist eine komplizierte Sache.

Da wäre zunächst die Verfolgungsverjährung für eine Ordnungswidrigkeit. Die tritt nach 3 Monaten ein. Es darf dann also nicht mehr verfolgt werden und ohne Verfolgung kann auch keine Nebenstrafe, also auch kein Fahrverbot mehr verhängt werden.

Ist jedoch ein rechtsgültiger Bußgeldbescheid ergangen, dann tritt die Vollstreckungsverjährung ein. Das ist die Zeit, wie lange eine ausgesprochene Strafe vollstreckt werden darf. Das passiert eigentlich nur, wenn die zuständige Stelle pennt und erst Jahre nach dem Bußgeldbescheid die Abgabe des Führerscheines fordert.

Nochmal anders ist es, wenn der Rotlichtverstoß im Rahmen einer Straftat erfolgt, z.B. bei Fahren unter Drogen- der Alkoholeinfluss oder bei Unfall mit Personenschaden. Dann gibts Verjährungsfristen von mehreren Jahren.

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Wenn tatsächlich NIE was kam, ist es längst verjährt.

Gruß S.

Da kommt nichts mehr. Und selbst wenn, ignorieren. Nach drei Monaten ab dem Datum der "Tat" brauchst du nicht mehr zahlen.

Wenn 3 Monate vergangen sind , dann brauchst du nichts mehr zahlen.

die „tat“ ist nach Ablauf von 3 Monaten verjährt.

Glück gehabt


AkrobatBerlin93 
Fragesteller
 06.11.2019, 04:43

Wirklich? Das wäre traumhaft.

Die können dann nichts mehr tun? Hab die Sorge dass noch was rein flattert.

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FortniteBESTE  06.11.2019, 05:03
@AkrobatBerlin93

Es war noch Orange.

Als du auf der Straße warst ist es sicher Rot geworden, dann dürftest du eigentlich rüberfahren und keine Strafe bekommen. Wenn es so war keine sorge es wird nix kommen und wenn ja nicht zögern und dir nen Anwalt suchen der das Klärt

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Richi008  06.11.2019, 05:20
@AkrobatBerlin93

Natürlich können sie dir den bußgeldbescheid schicken.

du brauchst jedoch nichts zahlen. Wenn du trotzdem zahlst , dann bekommst du das Geld nicht mehr zurück.

einfach dann ignorieren :-)

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Richi008  06.11.2019, 05:20
@FortniteBESTE

der FS braucht keinen Anwalt. Die Tat ist bereits verjährt. Das wäre raus geschmissenes Geld.

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Lkwfahrer1003  06.11.2019, 21:43
@Richi008
einfach dann ignorieren :-)

Zu deiner Info :

Einen förmlich zugestellter Bußgeldbescheid wird 14 Tage nach der Zustellung Rechtskräftig und vollstreckbar.

Selbst dann , wenn er komplett falsch sein sollte .

Man muss gegen einen falschen oder wie hier verjährten Bußgeldbescheid das Rechtsmittel des Einspruchs erheben .

Einfach ignorieren ist der falsche weg und du wirst dieses Bußgeld dann bezahlen notfalls im Zwangswege .

Gruß

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Richi008  06.11.2019, 21:49
@Lkwfahrer1003

Ach da muss auch ein Einspruch erhoben werden mit der Begründung auf die Verjährung?

okay das wusste ich nicht. Vielen dank für deine Ergänzung.

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Lkwfahrer1003  06.11.2019, 21:52
@Richi008
Ach da muss auch ein Einspruch erhoben werden mit der Begründung auf die Verjährung?

Ja muss man !

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