Über rot ausversehen gefahren?

7 Antworten

Das ist zwar eine Erklärung, aber keine Entschuldigung. Ich als Richter wüßte nicht, warum da keine Strafe fällig sein sollte.

Baustellenampel kann eventuell noch durch gehen, aber Dussligkeit schützt vor Strafe nicht.

Was Du begangen hast ist zwar "nur" ein fahrlässiger Rotlichtverstoß und kein vorsätzlicher, aber trotzdem ist und bleibt es ein Rotlichtverstoß.

Von daher wirst Du auch leider keinesfalls straffrei aus der Sache rauskommen.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen
qmshot96  13.09.2021, 21:37

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geht man immer von einer Fahrlässigkeit aus. Sonst würde das Bußgeld auch erhöht werden.

0

Und weshalb genau willst du Einspruch einlegen?

CopyX 
Fragesteller
 10.09.2021, 21:22

Ja weil es keine absicht war

0
Mugua  10.09.2021, 21:31
@CopyX

Na und? Du solltest in der Fahrschule gelernt haben, dass das keinen Unterschied macht.

Gilt übrigens generell: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

1
Dilithium  13.09.2021, 19:13
@CopyX

Du kannst es natürlich versuchen. Das kostet ja nichts. Aber 99% aller Rotlichtverstösse sind wahrscheinlich nicht mit Absicht.

0

Ob Absicht oder nicht ist da total irrelevant.

CopyX 
Fragesteller
 13.09.2021, 19:04

Also würde ein einspruch nichts bringen?

0
LePetitGateau  13.09.2021, 19:05
@CopyX

Nein, wieso sollte er? Da kommt jeder daher und sagt war keine Absicht

0