Über rot ausversehen gefahren?
Hallo Leute ich habe eine Frage ich bin vor 3 halb wochen c.a über rot gefahren (ausversehen) und wollte euch fragen ob sich ein einspruch lohnt. Undzwar war ich in einer tankstelle und wollte grad rausfahren und da war ein polizeiwagen. Ich dachte er lässt mich vor ihn einscheren dabei habe ich freundlich meine hand gehalten. Ich bin weiter gefahren und hab die Ampel (Baustellenampel) Über mir übersehen. Er hatte in dem Moment gewartet. Bitte um rat.
7 Antworten
Das ist zwar eine Erklärung, aber keine Entschuldigung. Ich als Richter wüßte nicht, warum da keine Strafe fällig sein sollte.
Baustellenampel kann eventuell noch durch gehen, aber Dussligkeit schützt vor Strafe nicht.
Was Du begangen hast ist zwar "nur" ein fahrlässiger Rotlichtverstoß und kein vorsätzlicher, aber trotzdem ist und bleibt es ein Rotlichtverstoß.
Von daher wirst Du auch leider keinesfalls straffrei aus der Sache rauskommen.
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geht man immer von einer Fahrlässigkeit aus. Sonst würde das Bußgeld auch erhöht werden.
Und weshalb genau willst du Einspruch einlegen?
Ob Absicht oder nicht ist da total irrelevant.
Nein, wieso sollte er? Da kommt jeder daher und sagt war keine Absicht
Ja weil es keine absicht war