U haft drogen?

12 Antworten

In U-Haft kommt man nicht wegen socher Kinkerlitzuchen, schon gar nicht, wenn man einen festen Wohnsitz hat. Es ist streng geregelt, wann eine U.Haft angeordnet werden darf, §§112 StPO ff.

Außerdem gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung. So lange bis die Schuld nachgewiesen ist, ist ein Beschuldigter unschuldig, und auch genauso zu behandeln.

Entweder hast Du dir das ausgedacht, oder dein "Kumpel" hat noch ein paar große Dinge am Laufen, wovon Du nichts weißt, und es besteht akute Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

Leben18 
Fragesteller
 02.10.2019, 05:30

Warum soll man sich sowas um 4.30 Uhr ausdenken. Ich hab mich aus Verzweiflung hier angemeldet. Diesen Menschen kenne ich seid seiner Geburt... er ist nicht der Engel auf Erden aber sowas mit Polizei drogen usw würde er nie tun.

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ZuumZuum  02.10.2019, 06:03
@Leben18

Du bist verzweifelt wegen dem was einem Freund widerfährt? Was passiert denn dann mit dir, wenn es dich selber mal betreffen sollte? Btw. auch Menchen, die man von Geburt an zu kennen glaubt, lernt man erst kennen, wenn es ans Eingemachte geht.

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Wenn er unschuldig ist musst du wohl einen beweis für seine unschuld haben, den du nicht preis gegeben hast.

Ist er denn vorläufig festgenommen worden und dann einem Haftrichter vorgeführt worden? U-Haft wird nur verhängt, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund  (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr) vorliegt;

wenn ihm Handel vorgeworfen wird ist ein Drogentest doch uninteressant;

wenn er bereits einen Anwalt hat, wird der sicher Haftbeschwerde einlegen;

zu den Folgen kann Dir hier wohl niemand etwas Konkretes sagen, wenn überhaupt sein Anwalt;

Paragraf 112 abs 3 StPO reicht schon für ein U-Haft.

So einfach kommt man nicht in U-Haft, dafür müssen dann schon besondere Gründe vorliegen.

Ob er unschuldig ist, werden wohl die Ermittlungsergebnisse zeigen. In dem Fall wird das Verfahren dann wohl eingestellt werden.

Aber Polizei und Staatsanwaltschaft werden recht akribisch nach möglichen Beweisen suchen und es nicht nur bei den beiden Zeugenaussagen und der erfolglosen Durchsuchung belassen. Und wenn sie etwas finden, gibt es eine Anklage wegen Drogenbesitz und Handel.