TÜV im August - wie lange können wir fahren?

13 Antworten

Bußgeld bei Überschreitung des TÜV's beim KFZ:

Überschreitung bis 2 Monate: 15 EUR

Überschreitung um 2 bis 4 Monate: 25 EUR

Überschreitung um 4 bis 8 Monate: 40 EUR + 1 Punkt

Überschreitung mehr als 8 Monate: 75 EUR + 2 Punkte

Bis Ende August darf gefahren werden, danach fahrt ihr ohne Versicherungsschutz.

Drachentoeter  26.07.2010, 08:09

Das stimmt nicht, der Versicehrungsschutz erlischt nicht wenn der TÜV abgelaufen ist. Es kann nur Probleme geben wenn wegen eines Technischen Defekts der bei der TÜV Untersuchung festgestellt hätte werden können, ein Unfall passiert.

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Der Wagen muss dann bis Ende August beim TÜV gewesen sein. Ab Anfang Oktober gäbe es bei Kontrollen ein Bußgeld.

TÜV Abgelaufen = Die Plakette auf dem Nummerschild und der Stempel im Fahrzeugschein zeigen den nächsten TÜV Termin an. Wenn der TÜV abgelaufen ist, sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog für Pkw erst bei einer Überschreitung von 2 Monaten ein Verwarnungsgeld von 15 Euro vor. Laut einem neuen Gerichtsurteil gibt es jedenfalls keine Schonfrist. Wenn der TÜV abgelaufen ist und das seit mehr als 8 Monaten gibt es neben 40 Euro Bußgeld, sogar 2 Punkte in Flensburg.

Wenn es geschrieben steht: 08/10 heißt es gültig bis zu 31. August 2010