tüv gutachten für mofa

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Damit ist es soweit erledigt. Das Gutachten ist stets mitzuführen mit der Betriebserlaubnis. Eine Zulassung in dem Sinne gibt es nicht, nur eine Bescheinigung, daß das Fahrzeug die Kriterien eines Mofa erfüllt, bzw. erfolgreich gedrosselt wurde. Für die eigentliche Zulassung gibt es eben die Allgemeine Betriebserlaubnis. Für die Änderung in "Mofa" wurde die Geschwindigkeit gedrosselt und das steht in dem Gutachten.