Treuhänderischer Eigentümer?

1 Antwort

Unter Sicherungsübereignung versteht man im Bankwesen eine Kreditsicherung durch bewegliche Sachen und Sachgesamtheiten, wobei die Kreditinstitute durch Übereignung Eigentum erlangen und dem Sicherungsgeber den Besitz zwecks weiterer Nutzung der Gegenstände überlassen.

Quelle Wikipedia-Sicherungsübereignung

Treuhandeigentum ist vollwertiges Eigentum, das der Treuhänder vom Treugeber erworben hat. Nach aussen hat der Treuhänder die volle und unbeschränkte Rechtsstellung eines Eigentümers. Im Innenverhältnis zum Treugeber ist er jedoch bestimmten Beschränkungen unterworfen.

Quelle: Jura-Forum

Fazit:

Beim Treuhandeigentum unterscheiden sich rechtliches Eigentum und wirtschaftliches Eigentum an der Sache, das rechtliche Eigentum ist beim Treuhänder, das wirtschaftliche Eigentum bleibt beim Treugeber.