Tötung eines Polizeihundes

10 Antworten

Der Polizeihund im Dienst ist leider auch nur ein Hund...

Ein Polizeihund genießt ein paar Sonderrechte, aber er leidet genauso unter einer Verletzung wie ein "gewöhnlicher" Hund - mir einer tödlichen Verletzung verstirbt der Polizeihund auch genauso wie der "gewöhnliche" Hund...

Wenn Menschen einen Hund widerlicherweise vom Leben in den Tod befördern machen sie sich schuldig wegen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz...

Inwieweit das vor Gericht entsprechend geahndet wird - darüber haben Richter zu entscheiden...

MissDeathMetal  13.03.2015, 20:05

Leider darf auch der Hundeführer nicht eingreifen, wenn sein Hund angegriffen wird. Er darf also den Täter nicht an- oder erschießen, wenn er auf dessen Hund losgeht :( Der Hund riskiert sein Leben für seinen Besitzer, doch dieser nicht für ihn - weil er nicht darf. Das finde ich traurig, ich würde für meinen Hund kämpfen, Gesetze hin oder her

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Bitterkraut  14.03.2015, 15:31
@MissDeathMetal

Einfreifen darf er schon, aber nicht mit der Schusswaffe. Das wäre unverhältnismäßig.

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Ein Hund ist juristisch gesehen kein Gegenstand, sie werden durch Tierschutzgesetze geschützt. Dieser Irrglaube hält sich deshalb hartnäckig, weil Tiere Eigentum ihres Besitzers sind. Das heißt, solange ein geltendes Tierschutzgesetz etwas anderes sagt, sind die Gesetzt anzuwenden, die auch meine Gegenstände, im Allgemeinen also meine Sachen schützen.

Es ist auch nichts anderes, weil der Hund "Im Dienst" war.

kamipi 
Fragesteller
 13.03.2015, 11:11

Wie wird denn das geahndet?

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Worth1967  13.03.2015, 11:16

Ist nicht ganz Richtig....Du musst Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden.Im Zivilrecht ist der Hund eine Sache.im Strafrecht meistens ein Wirbeltier, kann aber auch eine Sache sein. z.B. ein nicht Ordnungsgemäß gesicherter Hund im Auto fällt unter "mangelhafte Ladungssicherung". Bei Schadensersatz (wenn dein Hund getötet oder Verletzt wird) würde die Klage auf Sachbeschädigung lauten.

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Bitterkraut  13.03.2015, 11:19
@Worth1967

Wenn der Hund getötet oder verletzt wird, kommt auch das Tierschutzgesetz zur Anwendung. Und Sachbeschädigung ist keine zivilrechtliche Angelegenheit, sondern eine Straftat. Nur der Schadenersatz müßte zivilrechlich eingeklagt werden. Auf Sachbeschädigung klagen kann man nicht, das kann nur der Staatsanwalt anklagen.

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Bitterkraut  13.03.2015, 13:48
@Worth1967

Nix doch. Dann muß auf Schadenersatz geklagt werden, nicht auf Sachbeschädigung. Das ist ja nicht dasselbe. Offenbar kannst du auch nicht zwischen Straftat und Anklage und Zivilklage unterscheiden

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Als Straftaten fallen mir ad hoc ein:

Verstoss Tierschutzgesetz in Tateinheit mit Sachbeschaedigung.

Je nach den Umstaenden der Toetung sogar noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Was allerdings recht heftig sein wird, ist der zu leistende Schadenersatz. Je nach Ausbildung koennten 20.000 € faellig werden (Sprengstoffspuerhund).

Ervo17  11.06.2016, 16:11

In der Frage ist die Gewalt eindeutig gegen den Hund gerichtet. Da ein Hund kein Vollstreckungsbeamter ist, siehts hier sehr dünn aus.

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furbo  11.06.2016, 21:12
@Ervo17

Ein Hund ist ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, das durch einen Beamten eingesetzt wird. Das Handeln des Hundes ist das Handeln des Polizeibeamten. Der Widerstand richtet sich daher nicht gegen ein selbstständiges Handeln eines Hundes, sondern gegen das Handeln des Polizeibeamten. 

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Ervo17  11.06.2016, 16:13

Edit: Amtsträger gemäß $ 11 StGB auch nicht.

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Vor allem wirst du zivilrechtlich für einen vollausgebildeten Polizeihund zahlen müssen. Da sind locker 10.000 Euro fällig!

Geldstrafe und vielleicht noch eine kleine Bewährungsstrafe dazu