Haltung von Polizeihunden?

9 Antworten

Mit der Ausbildung dafür bin ich überfragt, also keine Ahnung. Aber wenn der Poliziost einen Polizeihund hat, ist das dann in der regel seiner und er darf diesen auch mitnehmen. Wie das mit dem Urlaub ist bin ich mir nicht sicher, ich denke das hängt davon ab wie viele Hunde dann zur Verfügung stehen, doch in der Regel darf der Hund mitkommen. Mein Vater ist ja auch Polizist und ein Kollege von ihm hat halt so einen Polizeihund.

Claude6 
Fragesteller
 23.05.2010, 19:08

Und wenn der Polizist dann gerade Arbeiten im Büro zu erledigen hat, da kann doch nicht neben jedem zweiten Schreibtisch ein Hund liegen, es haben ja in einem ´´Abteil`` mehrere Leute einen Polizeihund, weißt du was dann mit dem Hund ist?

Danke für die Antwort

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Romjia  23.05.2010, 23:41
@Claude6

So viele Diensthunde gibt es auch wieder nicht das da überall Hunde rumliegen. Nehmen wir als Bsp. den Ostbahnhof Berlin. Da hast du in einer Dienstgruppe der Bundespolizei vieleicht 2 Diensthunde und davon sind auch nicht immer beide im Dienst.Die haben ja auch mal Urlaub oder brauchen so frei. Dazu kommen div. Fortbildungstage für Hund und Herrchen. Wenn der Hundeführer nicht auf Streife ist liegt der Hund in seiner Hundebox. Was auch gut ist für den Hund. Der braucht seine Pausen.

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Der Hundeführer hält den Hund meist bei sich zu Hause und er wird ihm voll ausgebildet zugewiesen. Natürlich bekommt er einen Lehrgang in Sachen Hundeführung. Es wird darauf geachtet, dass die Familie mitspielt, falls das Herrchen außer Betrieb sein sollte.

Claude6 
Fragesteller
 23.05.2010, 19:05

Ist auch besser so für den Hund

Danke für die Antwort

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Die Details unterscheiden sich je nach Bundesland, da Polizei in Deutschland Ländersache ist.

Die Anschaffung der Hunde erfolgt i.d.R. durch den Dienstherrn (also das jeweilige Bundesland oder den Bund), d.h. der Hund ist staatl. Eigentum. Der Staat übernimmt also auch die Kosten für die Ausbildung und die Anschaffung. Für die Unterhaltung des Hundes, erhält der Hundeführer eine Kostenpauschale, darüber hinaus gehende Kosten muss er selbst tragen.

Der Hund ist aber (fast) immer bei seinem Hundeführer, im Dienst und auch in der Freizeit. Im Urlaub gibt es z.T. die Möglichkeit den Hund bei der Polizei zu lassen, das ist aber nicht immer und nicht überall möglich.

Ob es eine Hundestaffel gibt (die dann für entsprechende Einsätze angefordert wird) oder die Hundeführer regulären Dienst versehen, unterscheidet sich ebenfalls je nach Bundesland. In Hessen gibt es z.B. keine Hundestaffel mehr.

Claude6 
Fragesteller
 23.05.2010, 19:32

Und weißt du wie es in Luxemburg ist?

Danke für die Antwort.

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PepsiMaster  23.05.2010, 21:43
@Claude6

tut mir leid .. mit der Polizei in Luxemburg hatte ich bisher nichts zu tun und weiß leider nichts über deren Organisationsstruktur.

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Romjia  23.05.2010, 23:36

Keine Hundestaffel in Hessen? ....Hessen is doof....

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PepsiMaster  23.05.2010, 23:40
@Romjia

tja... die wurden vor ca. 2 Jahren aufgelöst und die Hundeführer versehen nun regulären Schichtdienst in den Dienstgruppen der Polizeistationen und -reviere. Hat Vor- und Nachteile.

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Romjia  24.05.2010, 01:11
@PepsiMaster

Nenene alles ohne Hund is ein Nachteil. Was is denn mit den Hunden geworden Oo?

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PepsiMaster  24.05.2010, 10:10
@Romjia

Die sind doch natürlich immernoch da!!! Die Hundeführer versehen ihren Dienst natürlich weiterhin mit Hund, nur eben nicht mehr zentral bei der Hundestaffel, sondern überall verteilt.

Der Vorteil ist, dass die Hunde nicht extra von der Hundestaffel angefordert werden müssen, sondern fast immer einer auf der Dienststelle oder bei einer benachbarten Dienststelle schnell verfügbar ist.

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Romjia  24.05.2010, 12:39
@PepsiMaster

Asooooooooo. Na dann is ja gut. Ich bin davon ausgegangen das es lief wie bei der Pferdestaffel Berlin. Staffel aufgelöst und verkauft. Nun gehört sie zur Bundespolizei.

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Der Hund übernachten in den meisten Fällen bei seinem Herrchen. Es gibt zwar Zwinger, die sind aber ind er regel nur für Notfälle gedacht. Ein Polizist der Diensthundeführer werden will, wird mit seinem Diensthund zusammen ausgebildet. Den Hund bezahlt der Staat bzw das Bundesland und bleibt Eigentum des Staats bzw Bundeslandes. Der Hund lebt so weit es geht zusammen mit Herrchen und Familie, dazu gehört auch Urlaub und Freizeit.

Claude6 
Fragesteller
 23.05.2010, 19:10

Klingt auch logisch, ich wollte dass nur mit Sicherheit 100% wissen.

Danke für die Antwort.

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das ist der eigene hund des polizisten. der geht mit dem hundeschule und der wohnt auch bei dem daheim.eventuell zahlt die polizei alles, prüfungen etc. ist ja nicht so, dass ein hund jedem folgt. ein herrl muss mit seinem hund perfekt zusammen arebiten sonst klappt nichts. da kann der hund nicht im urlaub einfach mal einem anderen gegeben werden. auch ein hund braucht urlaub, ist auch kein ding

Claude6 
Fragesteller
 23.05.2010, 19:04

Ein Bekannter von mir dachte das Gegendteil, und ich fand das seltsam, weil(wie du schon sagtest)die Hunde sich ja ein jemanden gewöhnen müssen

Danke für die Antwort

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