Todesstrafe im Islam erlaubt?

Kaetzchen2004  20.01.2023, 23:09

Gegenüber Kufar ( nicht Muslime ) oder Muslime?

Azra999 
Fragesteller
 20.01.2023, 23:10

beides :) man darf ja generell keiner menschen Seele das Leben nehmen

3 Antworten

Dazu möchte ich dir diese sunnitische Fatwa

(Sunniten = 80% aller Muslime, Fatwa = islamisches Rechtsurteil)

des Gelehrtengremiums der Azhar ans Herz legen, direkt aus dem "Haus des Rechtsurteils" wie es sich selbst nennt

(Azhar = eine islamische Institution von internationalem Rang in Ägypten, einem islamischen Land, sozusagen "der Vatikan des Islam")

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten
Frage:
Ein Mann muslimischen Glaubens heiratete eine Frau christlichen Glaubens. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.
Antwort:
Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.
Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet. Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten.
al-Azhar. Fatwa-Ausschuss, (unleserliche Unterschrift): Der Vorsitzende des Fatwa-Ausschusses in der Azhar.
Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

Darum schaue man auch auf eine weitere Fatwa der Azhar, diese wird kritisiert von der IGFM:

"Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte IGFM" zitiert:
Fatwa des staatlichen Rechtsgutachtergremiums Ägyptens zum Abfall vom Islam
[...]
Das hier wiedergegebene Gutachten gibt die klassische Lehrmeinung wieder, die von namhaften Gelehrten nach wie vor vertreten wird.
Eine der sunnitischen Rechtsschulen, die Malikiten, sowie die schiitischen Rechtsschulen vertreten die Auffassung, dass männliche Apostaten getötet werden müssten, weibliche Apostaten jedoch “nur” lebenslang eingesperrt und täglich zu den fünf Gebetszeiten ausgepeitscht werden müssten.
Nummer des Rechtsgutachtens: 20027
Datum des Rechtsgutachtens: 26.07.2004
Die weltliche Strafe [für den Abfall vom Islam] wurde von Allahs Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, in der authentischen Überlieferung [arab. Hadith Sahih] bei al-Bukhari und Muslim vorgeschrieben:
,Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet.’
Wer auf seinen Abfall vom Islam beharrt, wird getötet. Es spielt keine Rolle, ob dieser ein Mann oder eine Frau ist. Abu Hanifa sagte: ,Ich töte keine Frau, die vom Islam abfällt’. Jedoch hat Allahs Prophet, Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, eine Frau, Um Ruman, wegen des Abfalls vom Islam getötet.
[...]
Bezüglich der Frage, ob ein Abgefallener vom Islam sofort oder nach drei Tagen getötet werden muss, sind sich die muslimischen Rechtsgelehrten nicht einig. Dabei gibt es zwei Meinungen: Eine Gruppe ist für die sofortige Tötung der Abgefallenen, so dass Allah sein Recht [gegen den Abgefallenen] sofort einfordert. Die andere Gruppe verleiht den Abgefallenen eine dreitägige Frist, in der Hoffnung, dass diese zum Islam zurückkehren werden.
Es kann nicht behauptet werden, dass die Hinrichtung der vom Islam Abgefallenen gegen die Glaubensfreiheit gerichtet sei. Denn oft ist ein Abgefallener bereits mit der Absicht zum Islam übergetreten, ihn mit seinem späteren Abfall zu beschädigen.”
(...)
Die Tötung [des Abgefallenen vom Islam] wird mit einem Schwert vollzogen.
Ibn Sarij, einer der Weggefährten des ash-Shafii, sagte: ,Er wird mit Holzknüppeln getötet.’
Denn die Tötung mit dem Holzknüppel ist langsamer als die Tötung mit dem Schwert.
Dies [die langsame Tötung] könnte ihm ermöglichen [bevor er stirbt], zum Islam zurückzukehren.
Quelle:  https://www.igfm.de/aegyptische-fatwa-apostasie/

Und ich kenne hier bei GF so einige Muslime, die Salafisten wie z.B. Pierre Vogel folgen - oder zumindest seine Aussagen salonfähig machen wollen.

Und hier erklärt es nochmal eben dieser Pierre Vogel:

https://www.youtube.com/watch?v=eU-p3Fsem2M

Pierre Vogel zur Todesstrafe von Apostaten:
ab 0:25 "diese Strafe gilt nur in islamischen Staaten"
ab 0:55 zitiert er Hadithe (beide übrigends aus Bukhari) nach denen Apostaten getötet werden dürfen bzw sogar sollen
ab 1:55 "auch die Sahaba haben es so praktiziert"
ab 3:00 "Kein Zwang im Glauben" greift nur beim BEITRITT zum Islam - beim AUSTRITT gilt dieser Vers nicht
ab 3:20 "das ist zum Schutz des islamischen Systems"
ab 3:55 "im Islam ist die Religion am meisten Wert, mehr als das Leben"
ab 4:11 "es geht darum, die Religion zu schützen"
ab 4:30 "diese Strafe ist nicht dazu gedacht, Menschen zum Islam zu zwingen - diese Strafe ist dafür gedacht, die Religion zu schützen"
ab 7:40 zitiert er aus der Bibel, daß es auch dort so ist, denn der Abfall vom Glauben ist schlimmer ist als Mord, weil es den Menschen zur ewigen Verdammnis bringt
ab 8:50 "ich habe nicht genug Wissen um Gelehrte zu widerlegen, und da gibt es einen Konsens der Gelehrten, daß derjenige der vom Islam abfällt, getötet wird - außer sein Tod habe einen größeren Schaden für die Gesellschaft als daß er am Leben bleibt"
ab 9:20 "dieser Vers meint, daß es nicht erlaubt ist, jemanden dazu zu zwingen, der nie ein Muslim gewesen ist, den Islam anzunehmen, aber wenn jemand vom Islam abfällt, dann gibt es die Todesstrafe - und damit ist nicht gemeint, ihn wieder dazu zu zwingen wieder den Islam anzunehmen, sondern dies ist als Strafe gemeint und zum Schutz der Gesellschaft"

Das basiert auf für Sunniten authentischen Hadithen in denen Mohammed einmal sie Tötung von Mördern, Ehebrechern und Apostaten erlaubt - und ein andermal direkt befiehlt, Apostaten zu töten.

In einem weiteren sahih-Hadith sagt Mohammed, es seien "die Gesetze Allahs" als er einen Ehebrecher auspeitschen und eine Ehebrecherin zu Tode steinigen ließ.

Die Todesstrafe ist im Islam also keineswegs verboten sondern vorgesehen - ausser man ignoriert sunnitische Hadithe und Fatwas.

Wa 3alaikum salam.

Deine Aussage ist falsch. Sehr wohl gibt es die Todesstrafe im Islam. Gott hat sie sehr wohl im Koran als höchstes Strafmaß für bestimmte Taten angesetzt.

Ein Richter kann aber auch darunter bleiben, zum Beispiel bei Ersttätern etc..

Und Gott sagt auch in jedem solchen Vers obendrein, dass Vergebung der Gottesfurcht aber näher kommt.

Bist du barmherziger als Allah?

Wird wirklich mal Zeit, dass du beginnst, den Koran zu lesen, ich gehe nämlich davon aus, dass du Muslim:a bist.

Das sind Strafen. Sonderfälle. Darüber hinaus darf man keine Menschen töten. Du hast recht, Gott gibt und nimmt das Leben.

Und eine Todesstrafe darf auch nur eine authorisierte Instanz ausführen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
Azra999 
Fragesteller
 21.01.2023, 09:52

zu deiner aussage von wegen wird endlich mal zeit das du den koran ließt.

das möchte mal kann man sich erstens netter ausdrücken, denn du kannst niemals wissen ob ich vielleicht eine frisch konvertierte bin oder sonst etwas.

ausserdem hab ich ihn gelesen aber nur weil man ihn liest heißt es nicht das man persönlich jeden satz übersetzen oder verstehen kann.

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Laut einem authentischen Hadith bei Bukhari darf ein Muslim in drei Fällen getötet werden:

6878 - ... ‘Abdullāh berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“ 

Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 546)

Die Sache mit dem Glaubensabfall wird von einigen zwar anders bewertet, aber im Iran beispielsweise kannst du hierfür getötet werden. Zudem ruft der Koran intensiv dazu auf, von der Rache bezüglich Mord Abstand zu nehmen. Prof. Heine erklärt unter anderem:

Als rechtmäßige Tötung gilt nach islamischem Recht auch die Hinrichtung für vorsätzlichen Mord. Dabei kann der Vollzug der Exekution in die Hand der Rechtsvertreter des Opfers gelegt werden. Die Strafe ist jedoch nur an dem Täter oder der Täterin zu vollziehen, nicht etwa an einem anderen Mitglied der Familie oder des Stammes. Damit wird der in vorislamischer Zeit üblichen Praxis der Blutrache ein Regulativ vorgeschaltet. Die Verwandten des oder der Ermordeten dürfen auf die Tötung des Verbrechers verzichten und können sich stattdessen mit einer festgelegten Kompensation für den Verlust zufrieden geben. Der Koran äußert sich auch zur Form der Hinrichtung, die abhängig von der Schwere des Verbrechens ist. Dabei nimmt er speziell auf Gewalttäter Bezug, "die auf der Erde umherreisen, um Unruhe zu stiften". Wen Räuber getötet haben, um ihre Tat durchzuführen oder zu verdecken, sollen sie gekreuzigt werden. Wenn sie nur geraubt haben, werden ihnen rechte Hand und linker Fuß abgeschlagen. Wenn sie Menschen terrorisiert haben, ohne zu rauben oder zu töten, werden sie des Landes verwiesen.

Quelle: Terror in Allahs Namen von Prof. Dr. Peter Heine, S. 43-44

Siehe diesbezüglich Sure 2,178 und Sure 5,33 oder die Überlieferung, welche für Ehebruch die Steinigung fordert.