Tochter ungerecht behandelt (wichtige Frage zur Nachprüfung)?
Hallo ,
eine Freundin meiner Tochter hatte heute eine Nachprüfung in Mathematik. Es gab 40 Punkte. Sie hat schriftlich wohl nur 10 Punkte erreicht. Entspricht einer 4,8
ihr wurde die mündliche Prüfung versagt. Sie durfte sich nach der schriftlichen Prüfung nicht mehr mündlich verbessern. Kann das ok sein ? Selbst bei einer Wertung 2 Teile schriftlich , 1 Teil mündlich könnte es ja noch reichen. Es wurde schriftlich nur ein Thema abgefragt. Satz des P. Mündlich kamen bei dem Klassenkameraden noch Parabeln dran, die sie super kann. Aber sie durfte nicht ins mündliche. Ist das OK? Im Schulgesetz steht , dass eas mündliche zur eindeutigen Bestimmung benutzt wird.
2 Antworten
Naja zur eindeutigen Bestimmung scheint die schriftliche 5 gereicht zu haben.
Bei Schulthemen musst du stets das Bundesland dazu schreiben, da jedes Bundesland immer etwas unterschiedliche Regelungen hat. Bei uns in NRW müssen immer beide Prüfungsteile absolviert werden, bevor abschließend beurteilt wird, ob die Nachprüfung erfolgreich war. Zwischendrin wird dem Prüfling auch gar nicht der aktuelle Stand in der schrifltichen Prüfung mitgeteilt.