TN-C-S Netz in UV?

2 Antworten

Würg.....

Wer auch immer das gewurschtelt hat (PEs verlegt und dann nicht verwendet), hat sehr viel Sicherheit sinnlos verschwendet. Das war kein Elektriker.... :-(

Damit bleibt es TN-C (oder ganz ohne PE). Du hast effektiv eine völlig verpfuschte Elektrik.

Das geht so sicherlich nicht mehr als Bestandschutz durch und ich kann das Vorgehen nicht verstehen. Vermutlich kennt der Baster dieser UV nur TN-C und hat sich über die seltsame neumodisch-zweifarbige Zusatzader in heutigen gewundert.

Korrekt verdrahtet hättest du ein TN-CS, was nichts ungewöhnliches wäre.

Durch simples Umverdrahten sollte dieses mindestens für die neuen Stromkreise möglich sein. Zudem sollten diese Stromkreise mit einem FI versehen wwerden.

Da müssten mal die TAB deines EVU's eingesehen werden, ob eine PEN-Aufteilung im UV erlaubt ist. Evtl. ist auch der Querschnitt des reinkommenden PEN's zu gering oder das ist wirklich nur ein N, so dass keine PEN-Aufteilung möglich ist. Wenn möglich, dann: PEN kommt rein -> ggf. abgehende PENs alter Stromkreise -> danach PEN-Aufteilung durch zentrale Nullung (durch den FI verlaufend über die Schienen). -> N-Schiene -> PE und N der neuen Stromkreise gehen von den jeweiligen Schienen nach der Nullungsbrücke ab. Alte TNC-Bestandskreise dürfen nicht über den FI geführt werden.

Jedoch ist davon auszugehen, dass nicht ein PE irgendwo angeschlossen worden ist.

Nach der Aufteilung verliert der PEN sein N-Anteil und ist nur noch der PE. Wenn er also im weiteren Verlauf wieder als PEN verwendet wird (z.B. irgendeine vergessene Gammelsteckdose ganz am Ende), dann wird es wieder schwierig...

Das alles sollte unbedingt ein Elektriker machen, da bereits eine einzige falsch angezogene Klemmschraube einen Brand auslösen kann und da die Sicherheit der Instalallation geprüft/nachgewiesen werden muss. Ich garantiere auch keinesfalls, dass meine Beschreibung stimmt!

Zumal der Vermieter da noch ein Wörtchen mitzureden hätte, was Änderungen betrifft....

Melde ihm einfach diese mangelhafte Installation und fordere Nachbesserung.

da gibt es nur zwei möglichkeiten,

dem vermeiter aufs dach steigen, dass er nachbessern lässt. inclusive der widerrenovierung, sofern erforderlich.

oder den mietvertrag anfechten. das würde aber bedeuten, dass du dir eine andere bleibe suchen musst.

für beide lösungen sehe ich die chancen sehr gut.

lg, Anna