Tipiico auszaahlung!?
Hallo unzwar folgendes problem ich bin 16 und hab eine geringe summe von 120€ auf tipico gewonnen. ich habe ein karte bei der sparkasse [GiroKonto] kann ich das geld dadrauf auszaahlen oder würde das zu problemen führen?
5 Antworten
Da Du minderjährig bist, wird der Gewinn nicht ausgezahlt - vor der ersten Auszahlung wird eine Identifikationsprüfung durchgeführt - werden dabei falsche Angaben gemacht werden und/oder Urkundenfälschung begangen wird oder der Ausweis eines anderen verwendet werden würde, dann wäre das strafbar...
Noch kleiner Hinweis:
Durch falsche Angaben bei der Anmeldung, hast Du noch keine Straftat begangen..
Hast du dir die Geschäftsbedingungen denn durchgelesen und stand da irgendwas von Gewinnausschüttung nur ab 18 Jahren ?
Dann würde ich vorsichtig sein und das erstmal mit deinen Eltern absprechen , vielleicht besteht die Möglichkeit das Konto deines z.B Vaters ohne rechtliche Probleme anzugeben
Lass das wenn von deinen Eltern oder freunden( denen du vertraust) machen denn wenn die mitbekommen das du minderjährig bist zahlen die dir nichts aus
Lass dich nicht verirren das wird auch dort ausgezahlt. Habe es schon sehr oft gemacht :-)
Wie konntest Du Dich überhaupt registrieren? Wurde denn kein Altersnachweis (Kopie eines Personaldokumentes) verlangt?
Tipico behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen, jegliche
Wetten/Gewinne für ungültig zu erklären und jegliches sich auf dem Konto
befindende Guthaben, inklusive Bonuszahlungen oder andere
Werbeguthaben, einzubehalten, den Vertrag zu kündigen und/oder die
Erbringung von Dienstleistungen einzustellen/das Konto zu deaktivieren,
sollte Tipico den berechtigten Grund zur Annahme haben, dass:
b)Ihr Name und Ihre sonstigen
Angaben nicht mit dem Namen und den sonstigen Angaben auf der Kredit-
oder EC-Karte oder anderer Zahlungskonten, die für Einzahlungen bei
Tipico verwendet werden, übereinstimmen;
d)
Sie bei der Registrierung und/oder im Laufe Ihrer Vertragsbeziehung mit
Tipico unrichtige oder irreführende Angaben gemacht haben;
e)Sie es versäumen, die angeforderten korrekten
Identifikationsdokumente innerhalb des geforderten Zeitrahmens
einzusenden;
f)Sie nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben;
nein sowas verlangen die nicht