Tilgungsübernahme einer Eigentumswohnung als Hartz IV Empfänger?

11 Antworten

Bevor es Hartz IV gab, konnte das Arbeitsamt (bei Arbeitslosenhilfe) auch die Tilgungsraten bei Eigentumswohnungen bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete übernehmen (bei angemessener Wohnungsgröße). Das kostete den Steuerzahler nicht mehr als die laufenden Mietzahlungen bzw. sogar noch weniger, da die Immobilie irgendwann abbezahlt war und dann nur noch die Betriebskosten anfielen.

Seit Einführung von Hartz IV geht das nicht mehr, da dieses Geld nicht der Vermögensbildung eines Bedürftigen dienen sollte. Als Hartz-IV-Empfänger mit Eigentumswohnung bekommst du also nicht einmal mehr die ortsübliche Vergleichsmiete vom Amt, sondern nur noch die Nebenkosten und die Tilgungszinsen. Vor einigen Jahren hat man eine Ausnahmeregelung eingeführt: Wenn die Immobilie bei Beginn des Hartz-IV-Bezuges fast abbezahlt ist, übernimmt das JobCenter auch die letzten Tilgungsraten. Man hat wohl doch festgestellt, dass dies den Steuerzahler billiger kommt als wenn man den Hartz-IV-Empfänger zwingt, seine Wohnung zu verkaufen und dann (wenn das Geld bis auf den Freibetrag aufgebraucht ist) bis an dessen Lebensende die ständig steigenden Mieten finanziert.

Wenn du nicht unter diese Ausnahme fällst, brauchst du keinen Widerspruch einzulegen, da dies nichts bringt.

Versuchen kannst du es ja aber auch das Gericht wird das wahrscheinlich nicht einsehen das du auf kosten der Steuerzahler ein Haus kaufen willst.

Das Problem ist, dass Vermögen aufgebaut wird. (Wie schon jemand erwähnte.) Das wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber Leuten die zur Miete wohnen. Die haben dafür nix als Gegenwert. Eigentümter hätten Haus/Wohnung und könnten es später verkaufen. (Oder hätten zumindest wenn sie es verkaufen bevor es abbezahlt ist mehr Geld, wenn weniger an Rest-Rate noch zu zahlen.)

Das kann eigentlich nur als Darlehen übernommen werden. Ausnahmefälle sind sicher möglich. Einen Beispielfall fand ich hier: Aber da kam sehr viel zusammen.

Claud18  15.10.2019, 20:39

Wenn ein Hartz-IV-Empfänger seine selbstgenutzte Eigentumswohnung verkauft, bekommt er zumindest für ein halbes Jahr kein Geld vom Amt mehr. Danach wird geprüft, wie viel Geld noch auf dem Konto ist, und das muss er erst einmal bis zum Freibetrag verbrauchen. Es ist also Quatsch zu behaupten, derjenige mit Eigentumswohnung hätte einen Vorteil gegenüber Mietern, solange er (oder sie) vom Amt abhängig ist.

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KHSchindelar  15.10.2019, 20:48
@Claud18
Es ist also Quatsch zu behaupten, derjenige mit Eigentumswohnung hätte einen Vorteil gegenüber Mietern, solange er (oder sie) vom Amt abhängig ist.

Ganz so, sieht es nicht aus. Ist z.B. Eigentum (Immobilie) bezahlt, werden die Nebenkosten noch übernommen.

Das Vermögen, welches eine (selbst genutzte) Immobilie darstellt ist weniger schnell zu eräußern zu Geld zu machen, zähle als Altersvorsorge.

Besteht die Altersvorsorge aus Versicherungen, sind sie unverzüglich zu Geld zu machen um den Unterhalt zu finanzieren.

Es gibt dabei durchaus ungerechte Maßnahmen. und Vorteile eines Immobilienbesitzes.

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Claud18  15.10.2019, 22:07
@KHSchindelar

Kommt darauf an, was für eine Versicherung. Darf sie erst bei Rentenbeginn ausgezahlt werden, kommt das JobCenter nicht dran. Dafür aber evtl. später das Grundsicherungsamt.

Soweit ich informiert bin, darf das Amt nach dem Tod des Hilfeempfängers seine in den letzten 10 Jahren gezahlte Unterstützung zurückholen, sofern Erbmasse vorhanden ist. Damit ginge die Immobilie wieder an den Staat. Sie nützt dem Besitzer nur, solange dieser lebt.

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KHSchindelar  15.10.2019, 22:11
@Claud18
Kommt darauf an, was für eine Versicherung.

Da es eine freie Entscheidung ist, wie ich mich für mein Alter absichere - und das macht man i.d.R. nicht indem man an SGB Ii denkt - ist meine Anmerkung ja nicht grundsätzlich zu widerlegen.

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Entschuldigung, das wäre ja noch schöner, wenn das Jobcenter Immobilien finanziert und die Allgemeinheit den Vermögensaufbau von Hartz4- Empfängern übernimmt, am besten bis die Wohnung abbezahlt ist.

Zurecht werden die sagen: Verkaufen sie ihre Wohnung und werden Sie dann im Kaufvertrag zum Mieter. Oder kaufen sie ein kleines Appartement, dass sie sich durch den Verkauf ihrer Wohnung schuldenfrei leisten können.

Also, sinnvolle Auswege aus der Situation habe ich dir jetzt genannt.

Claud18  15.10.2019, 20:14

Letzendlich kommt es die Allgemeinheit vermutlich teurer, die ständig steigenden Mieten eines Hatz-IV-Empfängers zu bezahlen als die gleich bleibenden Raten für den Wohnungskauf (und wenn die Wohnung abbezahlt ist, bleiben nur noch die Betriebskosten). Aber was tut man nicht alles, um die Leute in Abhängigkeit und Existenzangst zu halten.

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... dass sie auch die Tilgung übernehmen, denn das wär ja in einigen Fällen günstiger als eine Mietwohnung?

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... die Miethöhe ist auch davon abhängig wo Du wohnst.

... und um Vermögen zu schaffen, dazu ist ALG II nicht gedacht.

Widerspruch einlegen und klagen, falls die es nicht übernehmen?

Arbeit suchen und die Finanzierung wieder selbst übernehmen.

Das wäre der beste und richtige Weg

https://www.anwalt.de/rechtstipps/alg-ii-hartz-iv-jobcenter-tilgt-das-wohneigentum-checkliste_068514.html