tierschutzvertrag?

7 Antworten

Diese Verträge sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie stehen

Worum geht es denn konkret? Ich meine, inwiefern hat die Käuferin gegen den Vertrag verstoßen? Und kannst du das beweisen oder sind das nur wieder Behauptungen und Vermutungen?

Du kannst natürlich die Herausgabe der Katze verlangen. Aber wenn die Käuferin das nicht macht, dann musst du einen Anwalt einschalten und das wird teuer. Und ob dabei was rauskommt das wage ich auch zu bezweifeln.

Wenn die Dame gegen das Tierschutzgesetz verstößt, ist das etwas anderes. Dann kannst du sie anzeigen und dann wird sich das Veterinäramt darum kümmern.

Sollte die Dame bereit sein die Katze zurückzugeben dann würde ich die Schutzgebühr - die ja letztendlich nichts anderes ist als ein Kaufpreis - natürlich erstatten.

PattiUnicorn 
Fragesteller
 15.04.2023, 17:26

ein hilfreicher kommentar, danke!

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Ihr habt den Kater verkauft und nun gehört der Kater der Frau.

Ihr habt keine Rechte an dem Kater und könnt auch nicht verlangen, dass der Kater an euch verkauft oder gar herausgegeben wird.

Ein "Schutz" vertrag ist nichts anderes als ein Kaufvertrag mit einer netten Überschrift und bietet der Katze keinen Schutz.

Bietet der Frau an, den Kater zu einem hohen Preis zu kaufen und hofft, dass sie damit einverstanden ist.

PattiUnicorn 
Fragesteller
 15.04.2023, 17:24

das stimmt so nicht ganz, habe mich rechtlich informiert, danke für die fehlinformation.

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October2011  15.04.2023, 17:27
@PattiUnicorn

Ok, worin genau liegt denn deiner Meinung nach der rechtliche Unterschied zwischen einem Kauf- und einem Schutzvertrag?

Es ist traurug, dass einige immer noch daran glauben, dass ein Schutzvertrag irgendwie das Tier schützt. Denn genau das tut es nicht.

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PattiUnicorn 
Fragesteller
 15.04.2023, 18:42
@October2011

traurig ist deine aussage, die nichts mit meiner frage zu tun hat. danke dir, aber ich habe mir hilfe von anwalt etc geholt & die werden das wohl besser wissen. für dein gewissen, ich bin im recht. :)

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October2011  15.04.2023, 19:11
@PattiUnicorn

Nein, bist du nicht.

Den beratenden Anwalt hättest du gebraucht, als du den Kater mit einem Vertrag aus dem Internet vertickt hast, jetzt ist es zu spät ....

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Ihr solltet das von einem Fachanwalt prüfen lassen. Viele Klauseln in solchen Verträgen sind unwirksam, d.h. lasst rechtlich prüfen ob ihr auf die Herausgabe bestehen könnt. (Auch wenn das Wohl der Katze gefährdet ist, muss das nicht zwangsläufig vorliegen)

Schutzgebühr muss nicht erstattet werden (insbesondere nicht wenn bei deinem Absatz keine Folgeerläuterung kam von wegen "Die Schutzgebühr wird in diesem Fall zurück"erstattet")

Kommt ja vielleicht auch drauf an worum es geht. Uch bezweifle, dass die Klausel zur Herausgabe überhaupt wirksam ist.

Aber ihr habt nicht ernsthaft ein Kitten einzeln abgegeben??? 😞

PattiUnicorn 
Fragesteller
 15.04.2023, 15:16

natürlich, wieso auch nicht. nicht jeder möchte geschwisterkatzen? außerdem war schon eine andere katze vorhanden. vorurteile kannst du dir also sparen. :)

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anomym3005  15.04.2023, 19:58
@PattiUnicorn

Das Bellen der getroffenen Hunde..

Du hast dich doch sowieso disqualifiziert. Deine Klausul wird bei deinem Verhalten vor keinem Gericht haltn

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PattiUnicorn 
Fragesteller
 16.04.2023, 11:17
@anomym3005

man braucht nicht immer ein gericht um zu siegen, nur weil das bei dir der fall ist, musst du es mich verallgemeinern.

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anomym3005  16.04.2023, 14:03
@PattiUnicorn

Wenn sie die nicht herausgibt sicher. Die Polizei tritt ihr deswegen auch nucht die Tür ein. Für das Vetamt müsste schon eine erhebliche Vernachlässigung bestehen. Weiß man bei dir eh nicht worum es genau geht

Ich würde die Vorbesitzer auch nicht rein lassen nacg der Vermittlung.

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Mit dem Vertrag könnt ihr sehr wahrscheinlich eure Butterbrote einpacken, sobald da Geld geflossen ist gehört die Katze der Frau und ihr habt keinerlei Entscheidungsgewalt mehr über die Katze.

verstößt die Besitzerin wirklich gegen das Tierschutzgesetzt könnt ihr das Veterinäramt informieren.

PattiUnicorn 
Fragesteller
 15.04.2023, 14:51

das stimmt so nicht ganz, ich möchte realistische antworten & nicht jemand der denkt das die antwort richtig ist, denn wir haben uns schon informiert. allerdings mit der schutzgebühr redet jeder anders. 😅

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Wolpertinger  15.04.2023, 14:56
@PattiUnicorn

Doch genauso stimmt das.

Ihr habt keine Entscheidungsgewalt mehr über die Katze, die Frau ist euch keine Rechenschaft schuldig, sie muss euch nicht in die Wohnung lassen oder sonst irgendwie Kontakt halten mit euch und euch schonmal gar nicht ihren Besitz aushändigen.

Wenn sie gegen das Tierschutzgesetz verstößt, dann informiert das Vet Amt, dass ist eure einzige Möglichkeit

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PattiUnicorn 
Fragesteller
 15.04.2023, 14:58
@Wolpertinger

wie gesagt, das ist nicht meine frage gewesen. lies nochmal richtig. und doch so ein vertrag ist wirksam, habe mich diesbezüglich informiert. aber danke das du besser über das leben von mir bescheid weist.

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PattiUnicorn 
Fragesteller
 15.04.2023, 15:04
@LePetitGateau

haben wir uns schon informiert, wie wir dann vorgehen müssen. das gehört hier nicht rein. 👍🏼

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