Thema Schulrecht. Darf die Schule mir diese Note vergeben?
Hallo! Ich hätte eine Frage zum Thema Schulrecht. Ich habe letzte Woche mein Zeugnis für Klasse 10 erhalten. In diesem wird auch die Verhaltensnote für das Schulhalbjahr festgehalten. Normalerweise erhalte ich immer, wie eigentlich üblich für die meisten Schüler, eine 2. Dieses mal jedoch war es eine 3 worüber ich sehr verwundert war und natürlich auch nicht einverstanden, da es sich ja um die 2 schlechteste Note handelt! Ich habe also die Schulleitung angeschrieben mit der Bitte, mir doch das Zustandekommen dieser Zensur zu erläutern. Als Antwort kam folgendes:
..die Note "Verhalten" ergibt sich aus den Einzelnoten bezüglich der "Verhalten"-Bewertungen aller Deiner Fachlehrer(innen). Die Hälfte Deiner Fachlehrer(innen) hat Dein Verhalten mit befriedigend bewertet, die andere Hälfte mit gut (auch im Fach Mathematik gut). Die Klassenkonferenz muss nun Deine "Verhalten"-Note mit gut oder befriedigend festlegen. Da Du u. a. versucht hast zu täuschen (z.B. offensichtliche Übernahmen aus dem Internet, als Deine Arbeit auszugegeben), hat man entschieden, Deine "Verhalten"-Note im Jahreszeugnis auf befriedigend festzulegen.
Ich habe zwar in der Tat einmalig im Fach Geschichte einen Text kopiert, jedoch kann ich absolut nicht verstehen, dass man daran eine ganze Note festmacht und das dann noch auf die Verhaltensnote rechnet. Wenn dann ja auf die Fachbezogene Note. Ich möchte das einfach nicht akzeptieren und hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen und mir mitteilen, ob das überhaupt zulässig ist.
MfG
9 Antworten
Hallo Schwabbel24,
ganz allgemein: Wenn man etwas verkehrt gemacht hat, muss man natürlich mit Schwierigkeiten rechnen.
Aber so, wie die Schule sich das vorstellt, halte ich das nicht für richtig.
- Mit dem Zeugnis der Klasse 10 erhältst du einen bestimmten Schulabschluss, mit dem du dich ggf. bei einer Ausbildungsstelle bewirbst. Da gehören also überhaupt keine Kopfnoten hinein - es sei denn. in eurem Bundesland ist das anders geregelt.
- Verhalten beschreibt das "Sozialverhalten", das mit deiner Sache aber gar nichts zu tun hat und deswegen auch nicht in der Verhaltensnote enthalten sein darf. Deine "Strafe" dafür hast du wahrscheinlich schon durch die entsprechende Fachzensur bekommen.
Das ist auf jeden Fall korrekt so. Es ist ja auch nicht so, dass dir diese Note nur wegen des schummelns gegeben wurde. Das war nur der ausschlaggebende Punkt.
Schwierige Sache.
Finde es absolut daneben wenn du dich sonst immer benommen hast dir da eine 3 zu geben.
Bei uns an der Schule bekommt man eine 3, wenn man öfters Einträge ins Klassenbuch hatte.
Was ich nicht verstehe - Hier geht es ja um das Verhalten und meiner Meinung nach wenn man einen Text rauskopiert, was hat das mit dem Verhalten zu tun.
Denke das du jetzt nicht mehr viel ändern kannst aber würde dir empfehlen dich mit deinen Eltern zusammenzusetzen und mit ihnen den weiteren Vorgang besprichst bzw. damit ihr eine Lösung findet.
Hoffe es wendet sich für dich nochmal alles zum Guten.
LG
Du scheinst von vorne herein nur auf 2,5 gestanden zu haben. Da muss dann eine Entscheidung gefällt werden. Wenn es dann einen Täuschversuch gab - ein Vertrauensbruch - dann kann das als hervorragendes Argument für die schlechtere Note gebraucht werden. Irgendwie muss ja entschieden werden.
Also erlaubt ist es schon, wenn du auf 2,5 stehst, können die Lehrer nunmal entscheiden, ob eine 2 oder eine 3 bekommst. Das mit dem kopierten Text kann für so etwas der ausschlaggebende Punkt sein, da wirst du leider nichts mehr ändern können.