Terasenüberdachung - Lieferung frei Borsteinkante - soll aber abladen helfen?
Eine Terassenüberdachung wurde bestellt.
Unterkonstruktion und Dach (Verbundsicherheitsglas) werden getrennt geliefert.
In der AB steht "Lieferbedingungen - eigener Fuhrpark, frei Bordsteinkante"
Bei den Versandbedingungen steht dann: Bei schweren Produkten ist ggf. die Mithilfe einer zusätzlichen Person (kundenseits) notwendig. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante
Die Gläser wiegen in Summe knapp 800kg - der Händler meinte nun ich müsste beim Abladen helfen - steht da ja auch drin - dem hätte ich bei Bestellung ja zugestimmt.
Aber - bedeutet "frei Bordsteinkante" nicht eben das der LIEFERANT das ablädt (bis zur Bordsteinkante eben).
Was wäre wenn ich beim Abladen stolpere und ein Glas zerbricht?
3 Antworten
Die Einschränkung der Lieferung "frei Bordsteinkante" ist ja in den Versandbedingungen vermerkt (Mithilfe bei schweren Produkten). Du hättest dieser Bedingung nicht zustimmen sollen (wodurch der Verkäufer natürlich Personal spart und das Abladerisiko aufteilt). Die Abladehilfe kann allerdings nicht so weit gehen, dass Du übermäßig schwere Gegenstände (anteilig für dich als jungen Menschen vielleicht mehr als 30kg) anheben und tragen musst. Für einen alten Menschen wie mich läge da die Grenze sicherlich bei 10kg. Du könntest das telefonisch vorklären, läufst aber natürlich Gefahr, dass bei einer Weigerung, schwerere Dinge anzuheben bzw. zu tragen, die Lieferung gar nicht erfolgt und Du dich schlimmstenfalls vor Gericht mit dem (aus meiner Sicht unseriösen) Verkäufer auseinandersetzen müsstest.
Nun soweit ich das nun gelesen und verstanden habe bedeutet eben "frei Bordsteinkante": er liefert das und lädt es ab. Ich muss es dann eben von der "Borsteinkante" dahin bringen wo es hin soll, kein Problem, dem hab ich zugestimmt. Aber bei der Anlieferung von schweren Glasscheiben zu helfen übersteigt mein Verständnis von "frei Bordsteinkante". Zumal ja da nur steht "bei schweren Produkten" - das würde ich als undefiniert sehen. Für Dich sind es 10kg, für mich 30kg, für meinen Bruder vielleicht 50kg ?
Ist ganz einfach, du besorgst die nötige hilfe zum abladen. Dem hast du zugestimmt. Also bist du in der Pflicht
Nicht allem dem man bei einer Bestellung mit "Sie stimmen den AGB zu" zustimmt muss rechtlich korrekt sein. Hatte auch schon Händler die haben "Wiederruf nur innerhalb von 3 Tagen" in ihre AGB geschrieben was rechtlich auch unzulässig ist.
Na wenn es so im Vertrag steht, dass der Kunde ggf. mithelfen muss und du hast den Vertrag unterschrieben, dann ist das erst einmal so.
Bordsteinkante bedeutet übrigens nicht, dass er dir das Zeug direkt vor die Haustür stellt. Du müsstest das Material dementsprechend von der Straße auf dein Grundstück tragen, da kannst du dem Fahrer auch gleich den Gefallen tun und abladen helfen.
Wenn etwas zerbrechen sollte, dürfte das sicherlich abgedeckt sein. Notfalls kannst du dich immer noch auf "Nacherfüllung" berufen