Temporär kein fester Wohnsitz - was nun?

1 Antwort

Wenns wirklich nicht länger wird, dann fällst du unter "übergangsfristen". Man darf solche An- und Abmeldungen ja auch einige Zeit nachreichen. Ist also nicht sooo eng.

Meld dich an, sobald du den neuen Wohnungsvertrag hast - wozu du den Vermieter ziemlich bald bringen solltest wenn du nicht am Ende dumm dastehen willst.