Ummelden ohne festen Wohnsitz?

1 Antwort

Kann ich ihn auch ohne festen Wohnsitz erstmal ummelden

Naja also prinzipiell muss man sich ummelden wenn man mehr als 6 Monate einen Wohnsitz ändert.

So wie das klingt, ist das ganze nichts langfristiges (eher kürzer wie 6 Monate).

Darüber hinaus kannst du nicht einfach zum Amt gehen und sagen "ich wohne jetzt da", beim Einzug bekommst du daher auch eine Wohnungsgeberbescheinigung, die wird verlangt wenn du dich ummeldest.

Und die alte Wohnung scheint ja auch noch zu existieren, ich denke das schauste ist daher einfach für Post einen Nachsendeauftrag einzurichten, und sich dann erst umzumelden, wenn er wirklich eine neue Wohnung hat.

Slim1991 
Fragesteller
 10.04.2024, 22:04

Vielen Dank für deine Antwort.

Mein Problem ist aber leider auch, dass er seit Monaten kein Geld mehr bekommen hat und Bürgergeld beantragen muss um sich eine Wohnung leisten zu können ( es sei denn, dass mit dem Job geht schneller) .

In der alten Wohnung, wurde er schon von seiner Ex Freundin ausgetragen, da er nicht der Hauptmieter war.

Irgendwie muss ich ihn ja hier erstmal angemeldet/umgemeldet bekommen, damit er auf das Jobcenter gehen kann. Muss auch sagen, dass ich mich mit dem Jobcenter nicht auskenne.

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Valentin1720653  10.04.2024, 22:13
@Slim1991

Puh, also das wird dann sehr kompliziert, weil das Jobcenter dann ja auch eigentlich Miet & Heizkosten bezahlt, aber auch nur wenn er in der Wohnung auch wirklich gemeldet ist.

Sprich, eigentlich habt ihr hier gar keine Chance das Bürgergeld zu beantragen, wenn er nicht (ordnungsgemäß) umgemeldet ist.

Strenggenommen ist dann nämlich noch das (alte) Jobcenter zuständig, wo er zuvor gewohnt hat.

Ich würde vermutlich schauen dass du die Erlaubnis von deinem Vermieter bekommst, zumindest vorübergehend deinen Bruder offiziell mit bei dir wohnen zu lassen, bzw ein Teil deiner Wohnung gegen Entgelt an ihn unterzuvermieten (inoffiziell geht nicht, das wird das Amt nicht mitmachen).

Schaut dass du ihn einen Mietvertrag ausstellst, so dass er wirklich offiziell bei dir wohnt.

Dann schau dass du ihm eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellst (euer Stadtbezirk liefert im Internet dagür sicher eine Vorlage), und mit der kann er sich dann offiziell zu dir ummelden und dann kann er damit Bürgergeld beantragen.

Sobald er das hat zahlt das Amt die Untermiete die du velangst, und er kann sich dann einen Job und Wohnung suchen.

Ohne ummelden geht es nicht, nur ummelden ohne Wohnungsgeberbescheinigung geht eben auch nicht.

Ich könnte mir aber vorstellen dass das Amt auch hier Stress macht weil ein Verwandter von ihm der Hauptmieter ist, müsste man aber schauen.

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