Teacup Schweinchen Züchter in NRW?

1 Antwort

möchten nun ein micropig in Obhut nehmen und als neuen Teil unserer Familienwg.

vergesst das mal ganz schnell. Mini- oder sog. Microschweine sind keine Hunde und gehören zu den Nutztieren! Für die Haltung von Nutztieren gelten besondere Anforderungen und behördliche Bestimmungen!

Mini-/Microschweine sind auch erst mit 5 Jahren ausgewachsen sind und wenn Dir ein Muttertier präsentiert wird, welches beispielweise erst 1 Jahr alt ist, dann wächst es noch um einiges. Mini-sowie die sog. Microschweine können bis zu 100 Kg schwer werden....!!!!

Ich halte seit über 25 Jahren diese kleinen Schweine (z. Zt. 12 Stück) und kann Dir versichern, dass Du kein Schwein finden wirst, welches wirklich klein bleibt. Es sind reine Werbung von Leuten die sich mit dem Schweineverkauf bereichern wollen, und genau auf Interessenten wie Dich/Euch warten!

Außerdem muß auch das kleinste Schwein gehalten werden wie ein Schwein. Es wird ein Gehege mit entspechend großer Fläche benötigt, Einzelhaltung ist laut Schweinehaltungsverordnung nicht gestattet, Haltung also mind. 2 Schweine! Eine Matschsuhle müssen die Tiere zur Verfügung haben, da JEDES Schwein das Bedürfnis hat, sich regelmäßig zu suhlen!! Ebenso müssen Scheuermöglichkeiten geboten werden. Die Behausung muß windgeschützt und kälteisoliert sein!

Minischweine können bis zu 20 jahre alt werden und man sollte sich sicher sein, alle Haltungsbedingunegn so lange erfüllen und gewährleisten zu können. Außerdem sollte man eine zuverlässige Vertretung für die Urlaubszeit haben, da man Schweine aufgrund der Seuchengefahr nicht mitnehmen darf!

Schweine kann man nicht in der Wohnung halten, weil sie von Natur aus wühlen und dabei die gesamten Fußbodenbeläge zerstören und gerne auch die Tapeten von den Wänden reißen wenn sie sich scheuern!

dogmama  23.01.2015, 21:43

Desweiteren ist in reinen Wohngebieten ist die Haltung verboten, da auch Mini-u. Micrschweine zu den Nutztieren zählen und Nutztiere in Wohngebieten nicht gehalten werden dürfen. In Mietwohnungen schon mal gar nicht!

Man kann/darf ja auch keine Kuh im Vorgarten oder Wohnzimmer halten!

Schweinehaltung bedarf die Erlaubnis der zust. Veterinärbehörde nach Besichtigung der Haltungsbedingungen vor Ort!.Ferner muß jegliche Schweinehaltung bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden und jedesTier mit Ohrmarke gekennzeichnet sein!

Nicht genehmigte Schweinehaltung kann mit empfindlicher Bußgeldstrafe geahndet werden!

3