Taufe verheiratet, uneheliches Kind

8 Antworten

Wenn der Vater auch erziehungsberechtigt ist, kann er mitreden. In diesem Fall wird es jedoch vermutlich allein die Mutter sein, die das entscheiden kann.


Der Priester darf das Kind taufen, wenn die Erziehungsberechtigten (beide!) zugestimmt haben. In der Ehe wird die beidseitige Zustimmung automatisch angenommen, wenn das Kind zur Taufe angemeldet wird. Außerhalb der Ehe ist das Einverständnis aller erforderlich, die nach staatlichen Recht die Personensorge für das Kind haben. Die Ehefrau hat in diesem Fall nichts zu sagen. Das mal erstens.

Uneheliche Kinder können ebenfalls getauft werden, sie können ja nichts für ihre Eltern. Die Eltern jedoch sollten sich überlegen, wie sie das Taufversprechen mit ihrem Leben in Einklang bringen: denn sie versprechen ja bei der Taufe, das Kind im Glauben zu erziehen, und da wird irgendwann auch der Wert eines Ehrenwortes, sowie Werte wie Ehe, Treue und Verbindlichkeit eine Rolle spielen.

Wie die offiziellen Regelungen der Katholischen KIrche sind, weiß ich nicht, tut auch eigentlich gar nichts zu Sache. Es würde mich nicht wundern, wenn das Kind als künftiger Steuerzahler auch getauft würde.

Frage: Das Kind entstammt einem ehebrecherischen Verhältnis. Kann man annehmen, die Mutter (Ehebrecherin) erziehe das Kind gemäß den Lehren der Heiligen Schrift? Sie hält sich ja selbst nicht daran, der leibliche Vater auch nicht.

Mein Rat: Gar nicht taufen (Kindertaufe ist ohnehin nutzlos), sondern warten, bis das Kind später selbst entscheiden kann, welche Religion es ausüben will.

Offenbar ist die Mutter des unehelichen Kindes katholisch und hat ein Verhältnis mit einem verheirateten Mann.

Die Entscheidung zur Taufe des Kindes bleibt der Mutter vorbehalten und nicht dem Liebhaber, der ohnehin einer anderen Konfession angehört. Die Ehefrau des Mannes hat gar nichts mitzureden. Sie könnte sich auf Grund des Ehebruches vielleicht von ihrem Mann trennen, aber keine Entscheidung über dessen gezeugtes Kind treffen.

Vor jeder Taufe findet ein Taufgespräch zwischen dem Pfarrer und den Eltern bzw. mit der Mutter statt. Dies ist deshalb notwendig, weil eine Taufe ohne nachfolgende christliche (in diesem Fall katholische) Erziehung wenig Sinn macht. Das Kind soll ja auch den Glauben kennen lernen und in den Eltern oder Paten einen Ansprechpartner haben. Es ist also Sache des Pfarrers, dies im Gespräch zu klären. Die Mutter muss sich evtl. die Frage gefallen lassen, wie wichtig ihr selbst der Glaube ist.

Grundsätzlich wird einem unehelichen Kind die Taufe ebenso wenig verwehrt wie einem ehelichen Kind.

ohne seine Ehefrau zu fragen?

Nach deutschem Recht muss er die Mutter des unehelichen Kindes Fragen; seine Ehefrau hat damit nichts zu tun - sie ist ja nicht die Mutter des Kindes.

Darf der Priester das Kind taufen?

Nach katholischem, innerkirchlichem Recht darf er das nicht, wenn er davon ausgehen muss, dass das Kind nicht "katholisch" erzogen wird - wobei mit einer "katholischen Erziehung" wohl eher eine "christliche Erziehung" gemeint ist.

Falls er davon ausgehen muss, dass das Kind entsprechend erzogen wird und beide Eltern dies wünschen, darf er die Taufe nicht ablehnen.