Switch defekt. Media Markt verweigert Rücknahme?
Ich hatte mir ca. vor 3 bis 4 Wochen eine Switch geholt. Diese habe ich nur Zuhause genutzt und entweder am TV oder im Bett genutzt.
Die Konsole wurde natürlich pfleglich behandelt und ist mir auch nicht runtergefallen oder sonstiges. Nur habe ich seit ein paar Tagen das Problem das die Switch in unregelmäßigen Abständen "aus" geht. Also das Display geht einfach komplett aus und nach 5-10 Sekunden geht es wieder an und die Spiele laufen in der Zeit auch weiter.
Deswegen bin ich gestern zu Media Markt gefahren und wollte die Konsole umtauschen gegen eine neue. Jedoch will man mir die Konsole nicht umtauschen da es stark nach eigenverschulden aussieht wie der Mitarbeiter gesagt hat denn so ein Produktions Defekt würde ja natürlich direkt nach der ersten Benutzung auftreten. Was kann ich nun machen?! Die Konsole habe ich wie gesagt pfleglich behandelt und ist komplett frei von Kratzern oder sonstigem.
10 Antworten
Egal, ob sie Garantie hat oder nicht, die gesetzliche Gewährleistung greift. Innerhalb der ersten Monate nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass das Gerät bei der Übergabe frei von Mängeln war, die danach folgenden 18 Monate musst du es ihm beweisen.
Da sie noch nicht so alt ist, liegt die Beweislast beim Verkäufer.
Mal eine technische Vermutung, es handelt sich evtl. um einen Wackler bei einer Verbindung zwischen TFT und der Hauptplatine, das Innenleben besteht nicht nur aus einem Teil: https://gamenewz.de/nintendo-switch-video-zeigt-innenleben-konsole/
Derartige Fehler in der Produktion können durchaus auch später auftreten, auch eine schlechte Lötstelle reicht aus, um bei normaler Belastung nach kürzerer Zeit zu versagen und bei Biegebelastung erneut wieder zu funktionieren bis zur nächsten Runde. Das ist rein technisch möglich.
Von daher hätte der Mitarbeiter nur dann Recht, wenn man am Gehäuse Schäden etc. sehen könnte. Das aber kann ich leider aus der Ferne nicht beurteilen.
Das Gerät unter Beifügung des Kassenbons und einer detaillierten Fehrerbeschreibung zur "Reparatur" an den Mediamarkt schicken, bei dem Du die Konsole gekauft hast. Dann sollen sie diese Aussage - Eigenverschulden - schriftlich geben. Dann hast Du etwas in der Hand um möglicherweise dagegen anzugehen.
Es gibt kein pauschales Umtausch- oder Rückgaberecht für lokal in einem Geschäft erworbene Ware.
Aber der Verkäufer muss im Rahmen der Sachmängelhaftung nachbessern. Und dazu das defekte Gerät zur Reparatur einschicken. Wenn er der Meinung ist, dass Du an dem Defekt Schuld bist, dann hast Du Pech gehabt. Versuche es bei einem anderen Mitarbeiter und drücke Dich etwas vorsichtiger aus.
Mehr als um einen Tausch bitten kann ich doch gar nicht.
Doch um Reparatur - und wenn eine solche nicht möglich ist, muss ein Tausch erfolgen, soweit kein nachweisliches Eigenverschulden vorliegt.
Mehr als Nett um einen Tausch bitten kann ich doch gar nicht.
Seufz...
Lies die Antworten:
Du sollst das Ding reklamieren, nicht um einen Umtausch bitten!
Mehr als Nett um einen Tausch bitten kann ich doch gar nicht.
Doch, natürlich. Du kannst ja nicht um etwas bitten, das Dir gar nicht zusteht.
Sei sachlich. Geh hin und schildere den Defekt. Mehr nicht.
Du solltest den Leuten am Tresen keinesfalls deren Job erklären. Man könnte empfindlich darauf reagieren. Mit Abweisung zum Beispiel. Oder mit der einzigen richtigen Antwort: "Nein - wir tauschen nicht um."
In den ersten 6 Monaten nach dem kauf muss dir der Verkäufer dein Eigenverschulden nachweisen. Bitte ihn darum, er wird es vermutlich nicht können. Erst nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, erst dann musst DU beweisen, dass du NICHT für den Schaden verantwortlich bist.
Geh also nochmal hin, nimm einen Zeugen mit und lass dich nicht wieder abwimmeln. Notiere den Namen deines Gesprächspartners und lass dir seine Aussage schriftlich bestätigen - oft wird dann doch lieber der Vorgesetzte gerufen..
Und der weiß i.d.R. mehr und/ oder kann sich nicht mit seinem Status als ungelernte Aushilfskraft herausreden...
Mehr zum Thema findest du hier:
In den ersten sechs Monaten nach Kauf gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Insofern muss der Verkäufer dir erst Mal nachweisen können, das es Eigenverschulden wäre. Kann er aber nicht. Insofern hast du das Recht auf Mangelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung. Sprich Reparatur. Sollte dies zwei Mal schief gehen, greifen die nachrangige Rechte auf Umtausch bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag samt Erstattung des Kaufbetrages.
Würde nochmal in den Laden gehen und dort die Sache vorbringen. Verweigert man die dort die Hilfe, wende dich an die Zentrale der Filiale.
Gruß
Was heißt den vorsichtiger ausdrücken? Mehr als Nett um einen Tausch bitten kann ich doch gar nicht.