Switch defekt. Media Markt verweigert Rücknahme?

10 Antworten

Egal, ob sie Garantie hat oder nicht, die gesetzliche Gewährleistung greift. Innerhalb der ersten Monate nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass das Gerät bei der Übergabe frei von Mängeln war, die danach folgenden 18 Monate musst du es ihm beweisen.

Da sie noch nicht so alt ist, liegt die Beweislast beim Verkäufer.

Mal eine technische Vermutung, es handelt sich evtl. um einen Wackler bei einer Verbindung zwischen TFT und der Hauptplatine, das Innenleben besteht nicht nur aus einem Teil: https://gamenewz.de/nintendo-switch-video-zeigt-innenleben-konsole/

Derartige Fehler in der Produktion können durchaus auch später auftreten, auch eine schlechte Lötstelle reicht aus, um bei normaler Belastung nach kürzerer Zeit zu versagen und bei Biegebelastung erneut wieder zu funktionieren bis zur nächsten Runde. Das ist rein technisch möglich.

Von daher hätte der Mitarbeiter nur dann Recht, wenn man am Gehäuse Schäden etc. sehen könnte. Das aber kann ich leider aus der Ferne nicht beurteilen.

Cokedose  18.05.2019, 11:21

Vollkommen richtig.

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Das Gerät unter Beifügung des Kassenbons und einer detaillierten Fehrerbeschreibung zur "Reparatur" an den Mediamarkt schicken, bei dem Du die Konsole gekauft hast. Dann sollen sie diese Aussage - Eigenverschulden - schriftlich geben. Dann hast Du etwas in der Hand um möglicherweise dagegen anzugehen.

Es gibt kein pauschales Umtausch- oder Rückgaberecht für lokal in einem Geschäft erworbene Ware.
Aber der Verkäufer muss im Rahmen der Sachmängelhaftung nachbessern. Und dazu das defekte Gerät zur Reparatur einschicken. Wenn er der Meinung ist, dass Du an dem Defekt Schuld bist, dann hast Du Pech gehabt. Versuche es bei einem anderen Mitarbeiter und drücke Dich etwas vorsichtiger aus.

SwitchMitsch 
Fragesteller
 18.05.2019, 09:55

Was heißt den vorsichtiger ausdrücken? Mehr als Nett um einen Tausch bitten kann ich doch gar nicht.

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wilees  18.05.2019, 09:56
@SwitchMitsch
Mehr als um einen Tausch bitten kann ich doch gar nicht.

Doch um Reparatur - und wenn eine solche nicht möglich ist, muss ein Tausch erfolgen, soweit kein nachweisliches Eigenverschulden vorliegt.

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NoName08154711  18.05.2019, 09:57
@SwitchMitsch
Mehr als Nett um einen Tausch bitten kann ich doch gar nicht.

Seufz...

Lies die Antworten:

Du sollst das Ding reklamieren, nicht um einen Umtausch bitten!

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Popper  18.05.2019, 10:00
@SwitchMitsch
Mehr als Nett um einen Tausch bitten kann ich doch gar nicht.

Doch, natürlich. Du kannst ja nicht um etwas bitten, das Dir gar nicht zusteht.
Sei sachlich. Geh hin und schildere den Defekt. Mehr nicht.
Du solltest den Leuten am Tresen keinesfalls deren Job erklären. Man könnte empfindlich darauf reagieren. Mit Abweisung zum Beispiel. Oder mit der einzigen richtigen Antwort: "Nein - wir tauschen nicht um."

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Popper  18.05.2019, 10:00
@NoName08154711
Du sollst das Ding  reklamieren, nicht  um einen Umtausch bitten!

Danke.

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In den ersten 6 Monaten nach dem kauf muss dir der Verkäufer dein Eigenverschulden nachweisen. Bitte ihn darum, er wird es vermutlich nicht können. Erst nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, erst dann musst DU beweisen, dass du NICHT für den Schaden verantwortlich bist.

Geh also nochmal hin, nimm einen Zeugen mit und lass dich nicht wieder abwimmeln. Notiere den Namen deines Gesprächspartners und lass dir seine Aussage schriftlich bestätigen - oft wird dann doch lieber der Vorgesetzte gerufen..

Und der weiß i.d.R. mehr und/ oder kann sich nicht mit seinem Status als ungelernte Aushilfskraft herausreden...

Mehr zum Thema findest du hier:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/checkliste-so-reklamieren-sie-richtig-11390

In den ersten sechs Monaten nach Kauf gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Insofern muss der Verkäufer dir erst Mal nachweisen können, das es Eigenverschulden wäre. Kann er aber nicht. Insofern hast du das Recht auf Mangelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung. Sprich Reparatur. Sollte dies zwei Mal schief gehen, greifen die nachrangige Rechte auf Umtausch bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag samt Erstattung des Kaufbetrages.

Würde nochmal in den Laden gehen und dort die Sache vorbringen. Verweigert man die dort die Hilfe, wende dich an die Zentrale der Filiale.

Gruß