Suzuki Gsxr 600 mit 48ps im Fahrzeugschein mit A2 erlaubt?

2 Antworten

Nein darfst du nicht, wenn du nach dem 27.12.2016 den A2 Führerschein gemacht hast.

Im Schein steht auch nicht die offene Leistung, entscheidend ist die Typengenehmigung und in der steht die offene Leistung.

Woher ich das weiß:Hobby – Leidenschaftlicher Motorradfahrer
Mariopy 
Fragesteller
 09.04.2024, 09:55

Okay Schade, Diese Gesetzte sind so Unnötig und ohne Sinn. Vielen Dank für Die Schnelle Antwort

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TK1138  09.04.2024, 10:01
@Mariopy

Das hat durchaus einen Sinn. Gibt genug Leute die früher zwar eine 48 PS Zulassung hatten, aber dann offen gefahren sind. Ist im Prinzip nur ein Schutz davor. Wenn Leute sich einfach an die Regeln gehalten hätten, bräuchte man solche Gesetze nicht.

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Mariopy 
Fragesteller
 09.04.2024, 10:19
@TK1138

Ja da hast du recht, nur ich finde es sehr unnötig dass man jetzt z.bsp eine 600er nicht drosseln darf , wenn man sie aufmacht dann wissen die leute auch die konsequenzen und die Gefahr, nicht nur die Strafe sondern Leben/Gesundheit.

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wattdennnu2  09.04.2024, 13:13
@Mariopy
dann wissen die leute auch die konsequenzen und die Gefahr, nicht nur die Strafe sondern Leben/Gesundheit.

...genau das wissen die Leute nicht!

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Nein, du darfst dieses Fahrzeug nicht fahren.

Mariopy 
Fragesteller
 09.04.2024, 11:05

Was ich mich aber Frage ist die Maschine wurde doch so ausgeliefert, das heist dich eigentlich dass sie eine maximale/offene leistung von 35 kw hat, würde sie 125 ps haben und ich würde sie dann drosseln dann geht das nicht das ist mir klar.

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WECoyote  09.04.2024, 12:31
@Mariopy

Nein, die Ausgangsleistung ab Werk ist deutlich höher.

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