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3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

es ist nicht immer illegal. das urheberrecht schütz geistiges Eigentum nur 70 nach abbleben des urhebers. Wenn der urheber also vor mindestens 70 jahren gestorben ist, dann wird es gemeingut und steht der öffentlichkeit zur verfügung.

frag doch mal im notenforum. die helfen dir bestimmt weiter.

http://noten.phpbb6.de/

Ist gar nicht schlimm, dass du nix findest.^^ Wäre ja auch illegal

TrendyTess 
Fragesteller
 01.02.2011, 15:24

Ist es nicht. Er ist ja schon seid ewigkeiten tot. wie soll ich ihm da das geld geben???

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zzzich  04.02.2011, 16:26
@TrendyTess

Ihm vielleicht nicht, aber denen die die Rechte daran haben (auch noch 70 Jahre nach dessen Tod) und 1944 + 70 ergibt bei mir 2014 (außerdem kümmern sich Verwertungsgesellschaften wie die Gema darum, dass das Geld zum Urheber kommt -es wird wohl kaum jemand direkt an den Komponisten)

vielleicht sind die Rechte tatsächlich verfallen oder in einem anderen Land gibt es eben andere gesetze für Urheber. mich stört eben blos dass die Wahrnehmung für solche Sachen bei den meisten Leuten nicht vorhanden sein zu scheint

Und ja: Ich bin ein Krümelkacker^^

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TrendyTess 
Fragesteller
 06.02.2011, 14:13
@zzzich

Okaaaaaay, dann möchte ich also jemandem der über 1000 Jahre(Weinachslieder sind immer so alt, oder;-) tot ist geld dafür geben?! wie soll ich DASS bitte anstellen?

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zzzich  08.02.2011, 17:43
@TrendyTess

Wie gesagt das Urheber-recht gilt 70 Jahre nach dem tod länger nicht und das Geld soll NICHT der der Tote bekommen sondern seine Nachkommen du musst aber auch nix direkt an seine Nachkommen zahlen. Das macht die eine Verwertungsgesellschaft wie die Gema automatisch, wenn du die Noten legal kaufst So hab ich das jedenfalls verstanden. Wenn du mich fragst: ich würde eig auch nichts zahlen wenn er schon über ein halbes Jh. tod ist. Als ich dir hier das erste mal geantwortet habe dachte ich eben dass er vielleicht noch leben würde...

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