Frage
es ist nicht immer illegal. das urheberrecht schütz geistiges Eigentum nur 70 nach abbleben des urhebers. Wenn der urheber also vor mindestens 70 jahren gestorben ist, dann wird es gemeingut und steht der öffentlichkeit zur verfügung.
frag doch mal im notenforum. die helfen dir bestimmt weiter.
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