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2 Antworten

Minderjährige dürfen mit dem Einverständnis der Eltern ab 16 Jahren eine Arbeit aufnehmen. Die Arbeitszeiten sind streng geregelt. Dabei ist die Nachtarbeit grundsätzlich verboten. Für Minderjährige zwischen 14 und 16 Jahren sind nur leichte Tätigkeiten erlaubt. Die möglichen Tätigkeiten und Bedingungen für <16 Jährige sind den Bestimmungen in den Artikeln L 4153-1ff. des Arbeitsgesetzbuches zu entnehmen.

Quelle: http://www.protection-of-minors.eu/de/FR_overview.php#answer11