Stuhl nach einem Jahr kaputt?
Hallo,
Ich hatte vor einem Jahr mir einen Stuhl gekauft ( https://www.ebay.de/itm/254546306475 ) und jetzt fängt das Kunst Leder an zu reißen. Kann man was dagegen machen?
Lg
4 Antworten
Kann man was dagegen machen?
Nach einem Jahr? Kaum.
Klicken: Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bei Online-Käufen
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB
dieser Fall ist leider nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Nach mehr als einem halben Jahr nach dem Kauf ist davon auszugehen, dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht bestanden hat.
Normale und natürliche Verschleißerscheinungen sowie Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Support-Team
Am 02.04.2022 um 17:54 schrieb eBay
Habe ich ja geschrieben, dass die Gewährleistung nicht greift, und Dich auf eine evtl. Garantie hingewiesen.
Außerdem kaufst Du ja nicht bei eBay, sondern bei einem Händler (der ebay vielleicht als Verkaufsplattform nutzt). Aber wie gesagt, jetzt wäre evtl. noch der HERSTELLER ein Ansprechpartner.
Eine leichte Decke darüber legen.
- Das ist kein Leder.
- Du kannst ihn ja noch reklamieren.
dieser Fall ist leider nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Nach mehr als einem halben Jahr nach dem Kauf ist davon auszugehen, dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht bestanden hat.
Normale und natürliche Verschleißerscheinungen sowie Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Support-Team
Am 02.04.2022 um 17:54 schrieb eBay
Mit Bildmaterial beim Verkäufer reklamieren und auf Kulanz hoffen.
dieser Fall ist leider nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Nach mehr als einem halben Jahr nach dem Kauf ist davon auszugehen, dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht bestanden hat.
Normale und natürliche Verschleißerscheinungen sowie Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Support-Team
Am 02.04.2022 um 17:54 schrieb ebay
Nach mehr als einem halben Jahr nach dem Kauf ist davon auszugehen, dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht bestanden hat.
Kannst ja antworten: "Da ein Stuhl nicht durch normalen Gebrauch nach nur 1 Jahr kaputt geht, kann man von bereits fehlerhaftem Material ausgehen ohne Nachweis. Aber wenn sie einen Nachweis möchten, dann beauftrage ich gerne jemanden der dies schriftlich bestätigt und fordere die Kosten von Ihnen zurück."
Aber musst du wissen wie weit du es treiben willst.
Das Teil bei dem Preis ist eben minderwertiges Material.
Hallo,
wir können in diesem Fall das Geld nicht erstatten. Dieser Fall ist leider nicht von der Gewährleistung abgedeckt.
Nach mehr als einem halben Jahr nach dem Kauf ist davon auszugehen, dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht bestanden hat.
MfG,
Am 11.04.2022 um 19:13 schrieb eBay
Dann such dir mal einen: https://www.google.com/search?q=sachverst%C3%A4ndiger+m%C3%B6bel
Die gesetzliche Sachmängelhaftung greift hier nicht, aber vielleicht besteht noch eine (freiwillige) Garantie des Herstellers?
Die kann allerdings auf bestimmte Teile des Stuhls begrenzt sein, zB nur auf das Gestell.