Strom nicht in Nebenkosten mit drin?

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In der Regel schließt der Mieter mit einem Versorger seiner Wahl einen Liefervertrag. Er gehört deshalb (bis auf den Hausstrom) nicht zu den Betriebskosten (s. §2 der Betr.k.verordnung).

Strom läuft immer über einen eigenen Zähler. Den kann man also hervorragend selber kontrollieren und abrechnen.

der Strom ist nicht da drin weil meistens die Leitungen und die meistens Stromzähler Eigentum des Versorgers ist..

es hat den Vorteil das DU dein Anbieter selber wählen kannst...

weil der verbrauch nicht gut abgeschätzt werden kann .. je nachdem was einer so macht.

bei photovoltaik anlagen wäre das besser integrierbar. doch wegen schlechter gesetzte lohnt es sich nicht für mieter eine photovoltaik anlage zu installieren.

Weil jeder unterschiedlich viel Strom verbraucht.