Strom/ Heizung anmelden?

2 Antworten

Du mußt auf keinen Fall für den Verbrauch des Vormieters bezahlen. Wenn du ďie Werte für HT und NT richtig abgelesen hast, gilt der Verbrauch erst ab hier. Eine Nachforderung ist deshalb nicht richtig . Ich vermute, du meinst ďie monatlichen Abschlagszahlungen , die festgelegt wurden. Nachttarif ist auch nicht speziell für Speicheröfen , sondern für alle Elektrogeräte, also auch Waschmaschine und Bügeleisen. Der Stromzähler schaltet durch einen Impuls automatisch auf Nachtstrom um, etwa von 22.00 bis 6.00 Uhr.

NT und HT (Niedertarif und Hochtarif) gibt es nur für Elektroheizungen, also für Nachtspeicher oder elektrische Fußbodenheizungen. Wenn Du keine solche hast, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht Dein Stromzähler ist, hoch. Es müsste dann noch einen anderen Zähler geben.

Heizung und Warmwasser können zusammen über Fernwärme erzeugt werden. Sofern es im Haus mehrere Wohnungen gibt, muß die Fernwärme vom Eigentümer angemeldet werden. Die Aufteilung der Kosten erfolgt dann durch ein Abrechnungsunternehmen und wird über die Nebenkosten mit dem Vermieter abgerechnet.

Ich würde auf jeden Fall mal den Vermieter oder einen Hausmeister zu Rate ziehen. Vielleicht auch einen anderen Bewohner des Hauses.

Und auch der Name des Vormieters könnte helfen, um beim Versorgungsunternehmen heraus zu bekommen, welche Zähler dieser angemeldet hatte.

Zur Not müsste man einen Elektriker und/oder Heizungsinstallateur zu Rate ziehen, wodurch aber vermutlich Kosten entstehen würden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung