Strategie vor Gericht?
Guten Tag,
ich bin zweimal wegen Betrug angezeigt worden, zu unrecht wie ich finde. Bitte nicht verurteilen, bis dato gilt die Unschuldsvermutung.
Welche Strategie soll ich vor Gericht nutzen? Man schlägt dem Angeklagtem immer vor, nichts auszusagen. Was gibt es noch für Tipps? Anwalt kann ich mir leider nicht leisten.
Danke schonmal für die Antworten
11 Antworten
"Was gibt es noch für Tipps?"
Einige Semester Jura studieren... ;-) Das hilft dir leider nur nicht weiter, siehe https://www.anwalt.de/rechtstipps/verteidigung-ohne-anwalt-sich-selbst-verteidigen_159173.html
Wenn du nicht selber über gute Kenntnisse in einem Strafverfahren verfügst, wird das ein Lottospiel.
Kernsatz aus obigem Link:
"Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Selbstverteidigung vor dem Amtsgericht insbesondere bei eher geringeren Tatvorwürfen durchaus möglich ist, um Kosten für einen Verteidiger zu sparen.
4. Sie sollten sich das aber gut überlegen. Insbesondere dann, wenn Sie über keinerlei Gerichtserfahrung verfügen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Verfahren ohne Hinzuziehung eines Verteidigers für Sie einen ungünstigen Ausgang nimmt. Eine ungünstige Verurteilung wird Sie im Zweifel auch finanziell deutlich härter treffen als die Gebühren, die Sie für einen Verteidiger gezahlt hätten."
Dann hast du ja bestimmt das Geld, um die Strafe stattdessen zu zahlen.
Ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts kann man deine Frage nicht beantworten.
- Wenn die Staatsanwaltschaft bisher von einem falschen Sachverhalt ausgeht, bringt Schweigen meines Erachtens gar nichts, wenn du keinen Verteidiger hast. Dann gäbe es nämlich niemanden, der den Sachverhalt richtig darstellen kann.
- Wenn der Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft richtig vorgetragen wird und du trotzdem der Ansicht bist, dass dies den Tatbestand des Betrugs aus rechtlichen Gründen nicht erfüllt, dann solltest du dich vor der Hauptverhandlung ein wenig juristisch fortbilden.
- Wenn du deiner Meinung nach wirklich unschuldig bist, solltest du ernsthaft darüber nachdenken, einen Anwalt zu beauftragen. Eine Verurteilung kann langfristig gesehen deutlich teurer für dich werden als die paar Hundert Euro, die du jetzt für einen Anwalt zahlen würdest.
ich bin zweimal wegen Betrug angezeigt worden, zu unrecht wie ich finde
und
Bitte nicht verurteilen, bis dato gilt die Unschuldsvermutung.
passt nicht zusammen.
Angesehen davon: Wenn du unschuldig bist, kannst du bei der Wahrheit bleiben.
Wenn das dein Denkmuster ist, so sieht es, wenn du aus juristischer Sicht schuldig bist, schlecht aus.
Obwohl das ich nicht zu beurteilen habe.
Man kann selbstverständlich zu unrecht angeklagt werden. Das passiert jeden Tag.
Wer sich einen Anwalt wirklich nicht leisten kann, bekommt Gerichtskostenbeihilfe. Und wer unschuldig ist, bleibt auch auf keinen Kosten sitzen.
Hauptproblem: Ohne Anwalt keine Akteneinsicht.
Gerade in Betrugsfälle lässt sich die StA selten auf einen Prozess ein, wenn sie die Sache nicht wasserdicht hat.
Schweigst Du, machst Du nicht kaputt. Lügst Du, obwohl die Sache eindeutig ist, wird auch der Richter sauer; das nennt sich dann mangelndes Unrechtsbewusstsein und erhöht das Strafmaß.
Schweigen oder gestehen.
Wer sich einen Anwalt wirklich nicht leisten kann, bekommt Gerichtskostenbeihilfe.
Nein, falsch. So etwas gibt es im Strafverfahren nicht.
Hauptproblem: Ohne Anwalt keine Akteneinsicht.
Nein, falsch. Auch als Beschuldigter im Strafverfahren kann man selbstverständlich Akteneinsicht beantragen, § 137 Abs. 4 StPO.
Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann solltest du dir unbedingt einen Pflichtverteidiger stellen lassen (wird vom Gericht benannt).
Das ist keine Lappalie, wegen der du da angeklagt bist. Da braucht man professionelle Hilfe und Unterstützung.
Über die Prozessstrategie kannst du dich dann mit dem Anwalt beraten.
Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann solltest du dir unbedingt einen Pflichtverteidiger stellen lassen (wird vom Gericht benannt).
Oh man... da hat jemand zu viele US-Serien geguckt. Wir sind hier in Deutschland! Daher würde ich vorschlagen, dass juristische Fragen auch nach deutschem Recht beantwortet werden. Nach deutschem Recht ist deine Antwort einfach nur falsch.
Nö, nix US-Serien.
Bei zweifachem Betrug kann man schon von einer Notwendigkeit der Verteidigung gem. StPO sprechen, oder? §140 StPO, m.M.n. Abs. 2
Gut, die erste Antwort war mißverständlich formuliert. Hätte besser heißen sollen, dass sich der Fragesteller um die Gestellung eines Pflichtverteidigers bemühen sollte.
Leider habe ich kein Geld um einen Verteidiger zu bezahlen.