Strategie vor Gericht?

11 Antworten

"Was gibt es noch für Tipps?"

Einige Semester Jura studieren... ;-) Das hilft dir leider nur nicht weiter, siehe https://www.anwalt.de/rechtstipps/verteidigung-ohne-anwalt-sich-selbst-verteidigen_159173.html

Wenn du nicht selber über gute Kenntnisse in einem Strafverfahren verfügst, wird das ein Lottospiel.

Kernsatz aus obigem Link:

"Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Selbstverteidigung vor dem Amtsgericht insbesondere bei eher geringeren Tatvorwürfen durchaus möglich ist, um Kosten für einen Verteidiger zu sparen.

4. Sie sollten sich das aber gut überlegen. Insbesondere dann, wenn Sie über keinerlei Gerichtserfahrung verfügen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Verfahren ohne Hinzuziehung eines Verteidigers für Sie einen ungünstigen Ausgang nimmt. Eine ungünstige Verurteilung wird Sie im Zweifel auch finanziell deutlich härter treffen als die Gebühren, die Sie für einen Verteidiger gezahlt hätten."


Dawei515 
Fragesteller
 10.12.2020, 11:46

Leider habe ich kein Geld um einen Verteidiger zu bezahlen.

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FordPrefect  10.12.2020, 11:58
@Dawei515

Dann hast du ja bestimmt das Geld, um die Strafe stattdessen zu zahlen.

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Von Experte tinalisatina bestätigt

Ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts kann man deine Frage nicht beantworten.

  • Wenn die Staatsanwaltschaft bisher von einem falschen Sachverhalt ausgeht, bringt Schweigen meines Erachtens gar nichts, wenn du keinen Verteidiger hast. Dann gäbe es nämlich niemanden, der den Sachverhalt richtig darstellen kann.
  • Wenn der Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft richtig vorgetragen wird und du trotzdem der Ansicht bist, dass dies den Tatbestand des Betrugs aus rechtlichen Gründen nicht erfüllt, dann solltest du dich vor der Hauptverhandlung ein wenig juristisch fortbilden.
  • Wenn du deiner Meinung nach wirklich unschuldig bist, solltest du ernsthaft darüber nachdenken, einen Anwalt zu beauftragen. Eine Verurteilung kann langfristig gesehen deutlich teurer für dich werden als die paar Hundert Euro, die du jetzt für einen Anwalt zahlen würdest.
ich bin zweimal wegen Betrug angezeigt worden, zu unrecht wie ich finde

und

Bitte nicht verurteilen, bis dato gilt die Unschuldsvermutung.

passt nicht zusammen.

Angesehen davon: Wenn du unschuldig bist, kannst du bei der Wahrheit bleiben.

Wenn das dein Denkmuster ist, so sieht es, wenn du aus juristischer Sicht schuldig bist, schlecht aus.

Obwohl das ich nicht zu beurteilen habe.


Dawei515 
Fragesteller
 10.12.2020, 11:43

Man kann selbstverständlich zu unrecht angeklagt werden. Das passiert jeden Tag.

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SirKermit  10.12.2020, 11:54
@Dawei515

Was nichts daran ändert, dass ein Richter sich die Beweise anschaut und dann urteilt. Erst ab dann wird entschieden, ob die Anklage zurecht oder nicht bestand, denn der Staatsanwalt scheint ja die Anklage zugelassen zu haben.

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Wer sich einen Anwalt wirklich nicht leisten kann, bekommt Gerichtskostenbeihilfe. Und wer unschuldig ist, bleibt auch auf keinen Kosten sitzen.

Hauptproblem: Ohne Anwalt keine Akteneinsicht.

Gerade in Betrugsfälle lässt sich die StA selten auf einen Prozess ein, wenn sie die Sache nicht wasserdicht hat.

Schweigst Du, machst Du nicht kaputt. Lügst Du, obwohl die Sache eindeutig ist, wird auch der Richter sauer; das nennt sich dann mangelndes Unrechtsbewusstsein und erhöht das Strafmaß.

Schweigen oder gestehen.


uni1234  10.12.2020, 15:51
Wer sich einen Anwalt wirklich nicht leisten kann, bekommt Gerichtskostenbeihilfe.

Nein, falsch. So etwas gibt es im Strafverfahren nicht.

Hauptproblem: Ohne Anwalt keine Akteneinsicht.

Nein, falsch. Auch als Beschuldigter im Strafverfahren kann man selbstverständlich Akteneinsicht beantragen, § 137 Abs. 4 StPO.

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Meandor  10.12.2020, 16:52
@uni1234

Stimmt, Du hast Recht.

Aber es gibt zumindest den Beratungshilfeschein, bei dem man die Sache von einem Anwalt einschätzen lassen kann, und dann die Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers.

Hmm, gibt es den § 147 Abs. 4 StPO schon länger?

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Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann solltest du dir unbedingt einen Pflichtverteidiger stellen lassen (wird vom Gericht benannt).

Das ist keine Lappalie, wegen der du da angeklagt bist. Da braucht man professionelle Hilfe und Unterstützung.
Über die Prozessstrategie kannst du dich dann mit dem Anwalt beraten.


uni1234  10.12.2020, 12:10
Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann solltest du dir unbedingt einen Pflichtverteidiger stellen lassen (wird vom Gericht benannt).

Oh man... da hat jemand zu viele US-Serien geguckt. Wir sind hier in Deutschland! Daher würde ich vorschlagen, dass juristische Fragen auch nach deutschem Recht beantwortet werden. Nach deutschem Recht ist deine Antwort einfach nur falsch.

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Pilgrym  10.12.2020, 15:11
@uni1234

Nö, nix US-Serien.
Bei zweifachem Betrug kann man schon von einer Notwendigkeit der Verteidigung gem. StPO sprechen, oder? §140 StPO, m.M.n. Abs. 2

Gut, die erste Antwort war mißverständlich formuliert. Hätte besser heißen sollen, dass sich der Fragesteller um die Gestellung eines Pflichtverteidigers bemühen sollte.

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uni1234  10.12.2020, 15:46
@Pilgrym

Nein. Jedenfalls nicht bei einem Alltagsbetrug. Ich gehe nicht davon aus, dass wir es hier mit einem Fall schwerer Wirtschaftskriminalität zu tun haben.

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