Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann solltest du dir unbedingt einen Pflichtverteidiger stellen lassen (wird vom Gericht benannt).

Das ist keine Lappalie, wegen der du da angeklagt bist. Da braucht man professionelle Hilfe und Unterstützung.
Über die Prozessstrategie kannst du dich dann mit dem Anwalt beraten.

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Leider ist dem Fragesteller ein Irrtum unterlaufen. Das gezeigte Plakat stammt nicht aus dem Jahr 1918, sondern kommt aus dem Wahlkampf 1924 der DNVP (Deutschnationale Volkspartei).
https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/pli16837

Mitte der Zwanziger Jahre war die Dolchstoßlegende bereits fest im Repertoire der völkischen und nationalistischen Parteien der Weimarer Republik verankert, z.B. durch die Aussagen Hindenburgs vor dem Kriegsschuldausschuss des Reichstages und auch seine Memoiren sowie Rechtfertigungsschriften/Kriegserinnerungen einer Vielzahl anderer deutscher Generale.

Der Irrtum ist aber verständlich, weil dieses bekannte Plakat oft als Illustration in Artikeln zu den Vorgängen 1918 dient.

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