Strafverfahren gegen mich, Handy beschlagnahmt und Polizei ruft meine Familie an, darf das die Polizei?

9 Antworten

Nun, diese Dame dürfte zumindest Zeugin sein, und Zeugen dürfen im Strafverfahren selbstverständlich kontaktiert werden. Auf die Art und Weise kommt es nicht an.

Grundsätzlich kommt es auf den Inhalt des Gespräches an, deren Zielrichtung und die Begründung. Wenn sie Verfahrensbeteiligte ist ist das in Ordnung.

Von Experte Dommie1306 bestätigt
darf das die Polizei?

Ja, das darf sie. Sie ermittelt. Sicher dient der Anruf nicht dazu, ein Date zu vereinbaren.

Wieso sollte die Polizei Leute nicht anrufen dürfen wenn gegen dich ein Strafverfahren läuft? Im Zweifel wird alles durchgetestet, sollte ja klar sein

Hallo,

das beschlagnahmte Handy und die darauf befindlichen Daten dient ja als Beweismittel im Strafverfahren. Wenn jetzt diese Daten - wie z.B. deine Kontakte - z.B. einen neue Zeugin ergeben, darf die natürlich kontaktiert werden. Sonst wäre ja die komplette Beschlagnahme und Auswertung sinnfrei, wenn neue Erkenntnisse nicht verwendet werden dürfen.

Was die Polizei NICHT (so ohne weiteres) darf, ist, sich als Dimi87 auszugeben und mit DEINEM Handy unter DEINEN Namen deine Freundin zu kontaktieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Ja, ermitteln in alle Richtungen, das gehört dazu!