Strafe für Mülltonne umtreten?

10 Antworten

Hm, wenn Du noch ein Kind bist, dann passiert dir nix. Wenn Du allerdings ein Erwachsener bist, dann hängt das nun von dem Einzelfall ab.

Was passiert wenn ich festgenommen werde?

ich denke, wenn die Polizei überhaupt kommt. Vielleicht werden sie dich auffordern, das alles zu beseitigen, dann machst Du das und gut ist.

Karsbidat 
Fragesteller
 13.01.2020, 13:33

Ich bin 19

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Dommie1306  13.01.2020, 15:45

Das kann mit einem Bußgeld bis 100.000€ geahndet werden ;-)

Was natürlich in dem Fall Quatsch ist, aber das Strafmaß ginge so weit...

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Du wirst entweder ermahnt oder man bekommt dich wegen Vandalismus, Sachbeschädigung und Umweltverschmutzung daran.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach §69/I Nr. 2, III KrWG

1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2.
entgegen § 28 Absatz 1 Satz 1 Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert,
(3) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Ich kennst hier in Bayern bei Jugendlichen fürs Mulltonnenumkicken 100€, bei Mehrfachtätern 250€, bei Erwachsenen verdoppelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja deswegen wirst kaum festgenommen werden. Aber wenn wirklich eine Anzeige reinflattert, wäre es Vandalismus und Sachbeschädigung. Mehr als ein "Du Du" und maximal paar Sozialstunden gäbe es da bei erst Tätern nicht.

Sachbeschädigung, Umweltverschmutzung - das Strafmaß kannst du dann mit der Staatsanwaltschaft aushandeln.

Still  13.01.2020, 18:12

Was für eine Sachbeschädigung?

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tryanswer  13.01.2020, 18:35
@Still

Die Mülltonne, welche sich nach der Tat nicht mehr in dem selben Zustand befand wie vor der Tat.

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Still  14.01.2020, 06:59
@tryanswer

Die Tonne war nach der Tat leer; das ist keine Sachbeschädigung.

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tryanswer  14.01.2020, 08:55
@Still

Die Tonne wurde von einer vertikalen in eine horizontaler Position befördert. Das ist im Grunde schon eine Sachbeschädigung, wenn dann noch ein noch so kleiner Kratzer an der Tonne entstanden ist, sowieso. Es geht hier ja noch nicht um die schwere der Tat, sondern nur um die Erfüllung eines Tatbestandes.

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tryanswer  14.01.2020, 20:35
@Still

Doch, die Erscheinung der Mülltonne ist unbestritten verändert worden.

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Still  14.01.2020, 21:43
@tryanswer

Hier ein bisschen Jura für Dich:

Handlung: Beschädigen/Zerstören

Beschädigen

Ein Beschädigen liegt in jeder körperlichen Einwirkung auf eine Sache, durch die ihre Substanz nicht unerheblich verletzt wird (= Substanzverletzung) oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird (= Brauchbarkeitsminderung).

Zerstören

Zerstören ist nur ein stärkerer Grad des Beschädigens, d.h. eine Einwirkung mit der Folge, dass die bestimmungsmäßige Brauchbarkeit der Sache völlig aufgehoben wird.

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tryanswer  14.01.2020, 21:50
@Still

Ja, sag ich doch Sachbeschädigung. Ist es nicht schön, daß man über die Auslegung von juristischen Normen durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann - andernfalls dürften Richter überflüssig werden.

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