Strafanzeige bei Gericht außergerichtlich lösen?
Ich (20) Habe demnächst einen Gerichtstermin wegen Betrugs weil ich etwas auf Kleinanzeigen Verkauft habe, jedoch das Päckchen nie verschickt habe.
Mit was für einer Strafe muss ich rechnen bzw ist es eben auch möglich, dass wir das außergerichtlich lösen zb ich gib ihm die 80€ +Aufwand einfach zurück
5 Antworten
Zur Höhe der Strafe kann man vorher schlecht was sagen...kann von einer Geldstrafe bis zu Sozialstunden reichen.
Eine Einigung ist über den TÄTER-OPFER-AUSGLEICH möglich, er ist freiwillig, fair und unparteiisch, vertraulich, kostenlos und unbürokratisch. Er kommt grundsätzlich für alle Deliktsarten in Betracht und ist zu jedem Zeitpunkt eines Strafverfahrens möglich.
Du kannst dich mit dem Geschädigten natürlich einigen. Das wird sicherlich vom Gericht positiv bewertet werden.
Aber die Strafanzeige wird trotzdem bestehen bleiben und du wirst mit einer Strafe rechnen müssen.
Blöde Autokorrektur! Die Antwort ist entsprechend geändert.
Betrug ist ein Offizialdelikt. Das heißt, sobald eine Anzeige erstatten wurde, kannst du an dem weiteren Verlauf nichts mehr ändern. Ob du dich einigst oder nicht- der Staatsanwalt ermittelt trotzdem.
Wegen 80 Euro wird Anklage erhoben? Da fehlt ein bisschen die Vorgeschichte, oder mehrere Vorgeschichten, womöglich gleicher Art?
Aber: Was sollte dagegen sprechen, dass du das tust?
Das Gericht bewertet nicht nur die Straftat, sondern auch dein Verhalten. Wenn du alles dafür getan hast, dass der Schaden wieder gut gemacht wird, kann sich das eigentlich nur positiv auswirken - es sei denn, der Henkel des Kruges, der mehrfach zum Brunnen getragen wurde, war schon abgebrochen.
Vorgeschichte gibt es da keine Großartige: Interresse vom Käufer war da, Packerl verpackt, Geld war da, dann kamen die Ultra Stressigen Wochen wo ich nicht dazu gekommen bin es zu verschicken, bis ich es vollends verdrängt habe, und mit dem Käufer auch nicht mehr kommuniziert habe
Mit Vorgeschichte meinte ich auch deine persönliche "Erfahrung" mit ähnlichen Sachverhlten. Konkret, mir kommt es komisch vor, dass du einen Termin zu einer Verhandlung bekommen hast für einen 80 Euro Sachschaden und das bei einer möglichen ersten Straftat. In aller Regel wird da anders vorgegangen, also wäre die Vermutung doch naheliegend, dass es gleichartige "Erfahrungen" dazu gibt, dass mehrere Delikte gleichzeitig abgehandelt werden, usw.
Jap das war mein erstes und hoffentlich letztes "Ding" und ja ich war auch überrascht, das ich direkt ne Ladung bekomme, vor allem weil sich das ganze so viel leichter lösen lassen hätte
Nein, der Schadenersatz ist Zivilrecht, Deine Strafanzeige ist Strafrecht.
Tja, da musst Du jetzt durch.
"und du wirst Mitbewohner Strafe rechnen müssen."
Tut mir leid, aber könntest du näher erläutern was du meinst?