Stimmt es dass ein durch Einkaufswagen an einem PKW verursachter Lackschaden kein Verkehrsunfall ist, unerlaubtes Wegfahren also keine Fahrerflucht darstellt?

3 Antworten

Nur wenn die Angelegenheit auf einer reinen privaten Verkehrsfläche passierte.

Dann hast Du Dich aber mit einer Sachbeschädigung,die Du nicht regulierst,dennoch strafbar gemacht.Allerdings wäre es dann ein Antragsdelikt und nicht das Offizialdelikt Fahrerflucht.

Die meisten Supermarktparkplätze sind nicht durch eine Einfriedung / Schranken betrieben,sondern die Verkehrsfläche ist tatsächlich öffentlich,ist dem Straßenverkehr gleichgestellt.


Grinzz  06.07.2019, 20:46

Die Sachbeschädigung erfordert aber Vorsatz. Eine fahrlässige Sachbeschädigung ist in Deutschland nicht strafbar - wenngleich sie eine Schadenerdatzpflicht auslöst.

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Rutscherlebnis  06.07.2019, 21:03
@Grinzz

Entfernen ,ist Vorsatz.Ob in diesem Falle eine Nachricht am Wagen,im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr,ausnahmsweise fahrlässige Sachbeschädigung ergäbe?Ein Unfall wird ja auch fahrlässig und nicht vorsätzlich herbeigeführt.Wäre es Vorsatz,wäre es sogar eine Verkehrsstraftat und Unfallflucht.^^

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Grinzz  06.07.2019, 21:57
@Rutscherlebnis

Hier sind 2 Dinge zu unterscheiden. Erstens ist "das Beschädigen" vorsätzlich gewesen? Meistens nicht.

Das nach dem Bemerken "sich entfernen" hingegen ist meist vorsätzlich. Dieser ist aber auf das Entfernen gerichtet, nicht auf das beschädigen.

In deinem Beispiel liegt § 142 StGB ja deshalb schon nicht vor, weil es kein Unfall im Straßenverkehr war. Für die Sachbeschädigung brauchst du aber einen zeitlich vorgelagerten Vorsatz bzgl. des Beschädigens, nicht bzgl. des Entfernens 😉

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Darüber gibt es sicherlich unterschiedliche Meinungen. Die wohl führende Meinung vertritt das OLG Konstanz in seiner Entscheidung vom 3.12.92 (1 Ss 306/92):

Kommt es auf einem allgemein zugänglichen Parkplatz durch das Anstoßen eines Einkaufswagens gegen einen geparkten Pkw zu einem nicht bloß belanglosen Schaden, liegt darin ein Unfall im Straßenverkehr, der eine Feststellungs- und Wartepflicht des Einkaufswagenbenutzers als Unfallbeteiligten auslöst.

Demnach stimmt deine These nicht.


Rutscherlebnis  06.07.2019, 21:10

Ja! Die Ausnahme wäre eine reine Privatfläche.Das erkennt man an einer Einfriedung und z.B.Schrankeneinlaß. Ist eher selten und abstrakt.Aber das müsste man wohl in der Gerichtsverhandlung klar beweisen .In fast allen Fällen,wäre es Fahrerflucht.

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Grinzz  06.07.2019, 21:54
@Rutscherlebnis

Eher weniger.

Denn die erste Frage ist, ob es sich um einen für den Straßenverkehr typischen Unfall handelt. Das ist nicht ganz einfach zu beantworten. Und genau darüber mag man sich trefflich streiten.

Im öffentlichen Straßenverkehr muss der Unfall zwar auch stattgefunden haben - soweit ist dein Kommentar völlig korrekt. Allerdings ist das bei dieser Frage eher von untergeordneter Bedeutung, da kaum ein Parkplatz eines Supermarktes nicht dazu zählt.

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Stimmt es dass ein durch Einkaufswagen an einem PKW verursachter Lackschaden kein Verkehrsunfall ist, unerlaubtes Wegfahren also keine Fahrerflucht darstellt?

Guck mal, ob § 142 StGB das unerlaubte Entfernen vom Unfallort irgendwie einschränkt. ;)

Ist das Wegfahren trotzdem strafbar?

Ja.