Stimmt das wenn man einen gesetzlichen Betreuer hat das man da nie wieder raus kommt?
Bzw den nie wieder los wird
Hat mein Kollege mir erzählt
4 Antworten
Das ist Quatsch, ein Betreuungsgericht prüft mit Sachverständigen zum Beispiel einen Psychologen ob eine Betreuung notwendig ist, und das kann in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, wenn das Betreuungsgericht dann irgendwann entscheidet das man keinen mehr nötig hat, dann bekommt man auch keinen mehr zur Seite gestellt
nur da der betreute ja keinen Anwalt selbst nehmen kann wird er da nur mit Betreuer vor Gericht gehen. Und der Betreuer wird einen Teufel tun wenn er das nicht will.
Wenn der Richter sagt, Betreuung ist nicht mehr, dann geht da auch kein Träger hin und bezahlt diesen Betreuer auch noch, geschweige den das sowas jemand von seinen Privatvermögen zahlt.
wieso soll er das sagen wenn gar keine Verhandlung angesetzt ... das geht dann einfach schriftlich und der Betreuer schreibt: Betreuung weiterhin notwendig. Die Gutachter nicken meist nur ab und nehmen das vom Betreuer gesagt an.
Der Richter trägt aber die letzte Verantwortung und dieser will einen Bericht und der Klient ist ja nicht entmündigt, er kann auch einen neuen Antrag auf überprüfung stellen, die Gutachter wechseln usw. Und sogar ein Wechsel des Betreuers ist möglich, dann beginnt das Spiel von vorn
doch: wenn der Betreuer freiwillig aufgibt. zum Beispiel weil einer ständig von Einrichtungen ausbüchst oder Straftaten begeht und der Betreuer dann die A-Karte hat. Die gesetzlichen Betreuer haben da meist ein Dutzend Leute und schieben ne ruhige Kugel. Wenn dann ein Querulant dabei ist, tendieren sie dazu den abzulehnen und statt dessen nen ruhigeren zu betreuen. So kommt der Querulant raus.
Das ist nicht richtig. Ein Betreuer kann einen zu Betreuenden ablehnen, muss dies allerdings gut begründen. Diese Leute brauchen Betreuung, wenn sie ein solches Verhalten wie du beschreibst an den Tag legen. Somit wird der Betreuer gewechselt, aber nicht die Betreuung automatisch beendet.
Zur Beendigung einer Betreuung gibt es die Möglichkeit über Gutachten, die regelmäßig durchgeführt werden müssen oder der Betreuer oder der Betreute kann jederzeit eine Beendigung beantragen, die dann geprüft wird.
So hab ichs in einem Fall erlebt. Der Betreuer wird das natürlich nicht mit Unanehmlichkeiten Seinerseits begründen, sondern so dass es Gesetzekonform ist. Und er wird auch einfach warten bis eben diese periodisch statt findenden Folgebetreuungsberichte gefragt sind.
Der Betreute wird dann gefragt. "wollen sie weiterhin einen Betreuer --- der sagt: nein" und weg ist der Betreuer. Und auch kein anderer wird eingesetzt.
Sieht der Bericht des Betreuers jedoch anders aus, so wird man den Betreuten gar nicht fragen und einfach sagen -- der Betreuer ist kompetenter, der weiss schon dass weiterhin Betreuung nötig ist. Der Betreute kommt also gegen den Willen seines Betreuers nicht aus eigener Kraft raus. Da muss dann eine andere mächtige Person da sein die es evtl. mit sehr viel Mühe schaft. Die gibts meist nicht.
Das Gericht setzt die Betreuung erst einmal für ein halbes Jahr fest. Dies ist eine vorläufige Betreuung. Nach diesem halben Jahr prüfen die Richter, ob Sie eine dauerhafte Betreuung brauchen. Das Betreuungsgericht prüft dauerhafte Betreuungen nach sieben Jahren nochmals.
Kann ich eine Betreuung wieder rückgängig machen?Ja. Der Betreuer oder der Betreute können jederzeit einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen. Das Gericht ist verpflichtet zu prüfen, ob man die Betreuung aufheben kann. Nur wenn jemand innerhalb kurzer Zeit immer wieder einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellt, kann das Gericht dies ablehnen. Fällt der Grund für eine Betreuung weg, muss das Gericht die Betreuung aufheben.
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/rechtliche-betreuung.php
Nein, das ist nicht wahr! Die Notwendigkeit wird regelmäßig überprüft
Aber: natürlich gibt es Erkrankungen, bei denen eine Besserung unwahrscheinlich ist
wenn der Betreuer dich nicht abgeben will kommst du nicht raus