MUSS ich mein SparBuch an meinen gesetzlichen Betreuer abgeben und was passiert wenn ich mich weigere?
3 Antworten
Ich lese hier nur mist, weshalb ich mich dazwischen schalte.
Die Abgabe des Sparbuches an den Betreuer ist freiwillig.
Man unterscheidet im Aufgabenkreis der Vermögenssorge unter "mit Einwilligungsvorbehalt" und "ohne Einwilligungsvorbehalt".
Wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, musst du deinen Betreuer fragen, was du mit deinem Geld machst.
Nach dem Wunsch des Betroffenen muss gehandelt werden, wenn es dem Betroffenen nicht schadet.
Als gesetzlicher Betreuer muss man auf dem Sparkonto/Sparbuch des Betreuten einen sogenannten Sperrvermerk eintragen lassen. Mit dem Sperrvermerk kann der Betreuer nur mit einer gerichtlichen Genehmigung Geld abheben, oder das Sparkonto/Sparbuch schließen.
dann geht er mit einem zettel zur bank und du kannst nicht mehr darüber verfügen
ist aus, wirklich
weiß ich nicht
eigentlich eher nicht
nein, kann er nicht, das wäre ja pfänden, das kann er nicht
Wenn du ein Einwilligungsvorbehalt, sprich Endmündigung an der Backe hast, darfst du darüber nicht mehr verfügen. Das Spiel ist aus
Das Geld gehört aber mir. Wie ich kann darüber nicht verfügen?
Kann er seine Betreuer Gebühren aus dem Sparbuch entnehmen?