Steuerrückerstattung zurückzahlen?

7 Antworten

hmm schwierig. meines wissens nach ist es nicht deine pflicht geldzahlungen zurückzuhalten die dir nicht zustehen, zumnal du ja durchaus mit einem Geldeingang vom finanzamt gerechnet hast. ich habe mein Bescheid auch erst tage später bekommen.

aber never f*ck the finanzamt xD schwierig ich bin gespannt auf die antworten aber ich würde sagen es ist die schuld vom amt und du musst es nicht gerade bügeln.

aber es kann dir natürlich für dein Bescheid angerechnet werden keine Frage.


ErsterSchnee  27.05.2021, 10:04

Es geht ja nicht ums "gerade bügeln". Niemand verlangt vom FS, das Geld beim rechtmäßigen Empfänger vorbeizubringen und sich im Namen des Finanzamtes zu entschuldigen.

Er soll lediglich Geld zurückzahlen, was ihm versehentlich überwiesen wurde und ihm nicht zusteht.

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Nayes2020  27.05.2021, 10:06
@ErsterSchnee

ja das stimmt schon. ich habe jetzt hier auch nur halbwissen meine aber gehört zu haben dass wenn du geld auf dein konto bekommst und du es halt ausgibst und nicht mehr zur verfügung hast, kannst du nicht dafür haftbar gemacht werden. insbesondere dann wenn man sowieso ein gelderhalt von unbekannter höhe vom empfänger erwartet. meiner laienmeinung nach.

an seiner stelle hätte ich es aber auch zurück gezahlt weil ein plus wird man so oder so nicht haben weil es dann am ende angerechnet wird. also kann man sich den ärger sparen.

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ErsterSchnee  27.05.2021, 10:09
@Nayes2020

Naja, behalten darf man es nicht...

Es gibt aber tatsächlich eine Regelung, dass wenn damit nur der Minusstand des Kontos verringert wird, es keine "Bereicherung" ist. Was nichts daran ändert, dass man es zurückgeben muss.

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Nayes2020  27.05.2021, 10:12
@ErsterSchnee

ok verstehe wie gesagt ist kategorie hören und sagen und kann durchaus auch falsch sein^^

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abenhard30  27.05.2021, 10:14
@Nayes2020

Da bist du leider falsch informiert. Man muss Geld, das einem nicht gehört, zurücküberweisen:

https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id_75965018/falsche-ueberweisung-erhalten-darf-man-das-geld-behalten-.html

Einzige Ausnahme: Wenn man glaubhaft machen kann, dass man wirklich nicht gemerkt hat, dass die 581 Euro auf dem Konto eingegangen sind, und man sie "unbewusst" ausgegeben hat.

Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem ein Gericht solch eine Behauptung akzeptiert hätte.

Zumal die Beweislast beim Kontoinhaber liegt.

Im Gegenteil: Gerichte haben regelmäßig geurteilt, man hätte solche Geldeingäne bemerken müssen - erst recht, wenn es solch hohe Summen sind. Jedem Menschen ist es zuzumuten, einen Überblich über sein Konto zu haben und es regelmäßig zu kontrollieren.

Der Fragesteller soll sich einen Gerichtsprozess ersparen, an dessen Ende er weit mehr als die 581 Euro zahlen muss. Lieber jetzt schnell das Geld zurücküberweisen.

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Nayes2020  27.05.2021, 10:20
@abenhard30

ok verstehe.

aber theoretisch wäre dies ja beim FS der fall. er hat geld vom amt erwartet und auch ist die höhe des geldeinganges ja ungewiss. er kann also durchaus glaubhaft darstellen dass er davon ausgehen konnte es ist sein geld. im verwendungszweck steht ja auch kein name sondern anonym die steuerID die sowieso keine sau auswendig kennt.

natürlich ist es praktisch gesehen sinnlos weil es eh keine bereicherung darstellen wird. aber rein theoretisch wäre dies ja der fall.

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abenhard30  27.05.2021, 11:23
@Nayes2020
er hat geld vom amt erwartet

Ich verstehe den Gedankengang. Das Finanzamt überweist aber nie "einfach so" Geld.

Das geht immer einher mit einem Steuerbescheid = Post vom Finanzamt. Entweder klassisch als Brief, oder digital über ELSTER.

Wenn der Fragesteller keine Post vom Finanzamt bekommen hat, in der die 581 Euro auftauchen und erklärt werden, muss er davon ausgehen dass das Geld nicht ihm gehört.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Richter das auch so sehen würde. Und das Finanzamt wird sicherlich vor Gericht ziehen, wenn er sich weigert, die 581 Euro zurück zu überweisen.

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Nayes2020  27.05.2021, 11:25
@abenhard30

naja ich habe jetzt dieses und letztes jahr den geldeingang VOR dem bescheid erhalten.

und wenn man auf das geld wartet kann sowas auch innerhalb eines werktages weg sein.

deswegen frage ich ja. mir hätte das ziemlich so passieren können und wenn ich finanzamt lese komme ich nicht auf die idee ihre arbeit zu überprüfen und gegenzuchecken ob das so passt.

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abenhard30  27.05.2021, 11:32
@Nayes2020
habe jetzt dieses und letztes jahr den geldeingang VOR dem bescheid erhalten

Es kann durchaus sein, dass die Banken schneller sind als die Post / ELSTER.

Dann sollte man das Geld aber nicht gleich verjubeln, sondern warten bis man es schwarz auf weiß hat.

wenn ich finanzamt lese komme ich nicht auf die idee ihre arbeit zu überprüfen

Sobald du einen Schrieb vom Finanzamt hast, in dem die Summe drinsteht, bist du auf der sicheren Seite.

In diesen Schreiben steht ja meist (im Wortlaut) drin:

"Für das Jahr 2020 stellt das Finanzamt XYZ fest, dass Herr Peter Müller eine Rückerstattung von 581 Euro erhält"

In der Überschrift steht dann meist noch drin, ob der Steuerbescheid "vorbehaltlich" oder "endgültig" ist (sowas in der Art).

Niemand verlangt von dir, solche Schreiben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen - das ist Job des Finanzamts. Sobald du ein solches Schreiben in den Händen hälst, wo die Summe auftaucht die du auch auf deinem Konto siehst, bist du "safe" und kannst annehmen dass das Geld dir gehört.

PS: Auch in solchen Fällen kann es passieren, dass das Finanzamt 5 Tage später ein weiteres Schreiben hinterherschickt mit "Upps, wir haben uns geirrt, du schuldest uns doch 1.000 Euro"

Man sollte solche Schreiben immer in Gänze lesen und verstehen. Dort stehen nämlich alle Fristen drin, wann Rechtsgültigkeit eintritt, ob das alles "vorbehaltlich" ist oder nicht.

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Nayes2020  27.05.2021, 11:34
@abenhard30

naja was ich definitiv gelernt habe ist dass sogar das finanzamt mal fehler macht.

definitv vorsichtiger werde ich mit den steuerrückzahlungen umgehen

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abenhard30  27.05.2021, 12:45
@1strabag

Und was könnte der Fragesteller im konkreten Beispielfall "saldieren"? Welche Kosten entstanden dem Fragesteller dadurch, dass er vom Finanzamt irrtümlich 581 Euro auf sein Konto "geschenkt bekam"?

Die Gebühr für die Rücküberweisung (ein paar Cent, wenn überhaupt) erstattet ihm das Finanzamt sicher gerne.

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1strabag  28.05.2021, 09:34
@abenhard30

tja, welche Kosten entstehen, wenn man Geld auf sein Konto bekommt....

Bei meiner Bank jedenfalls keine....

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abenhard30  28.05.2021, 10:49
@1strabag

Stimme zu. Ich meinte ja nur, weil hier einige von "Anwalt" und "erstmal prüfen" fantasieren. Die denken ernsthaft, man hätte eine Chance, das Geld (oder Teile davon) legal zu behalten.

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Wenn du keinen Bescheid bekommen hast wo drinn steht "Hennegb bekommt € 581 zurück, dann klar.

Nur weil Geld auf Deinem Konto eingeht, gehört es Dir noch lange nicht.

Ich würde auch mit dem Finanzamt keine Spielchen machen. Die sitzen am längeren Hebel und können auch ganz einfach Dein Konto pfänden wenn Du das Geld nicht freiwillig zurück zahlst

Muss ich dafür geradestehen?

Was heißt schon "geradestehen"? Zurückzahlen musst du halt, was nicht deins ist.

Nein, natürlich musst Du nicht für die Fehler des Amtes geradestehen. Du musst einfach nur das Geld zurücküberweisen, das Dir nicht gehört