Steht Schadensersatz bei Behandlungsfehler zu?

2 Antworten

Guten Morgen,

eine Fistel ist kein Behandlungsfehler, sondern eine Komplikation, die bei einer OP entstehen kann. Dafür wirst du keinen der behandelnden Ärzte oder das Krankenhaus verklagen können.

Ärgerlich ist es natürlich, dass das nicht früher erkannt wurde, obwohl du ja wegen Beschwerden bei der Untersuchung warst und sich daraus jetzt eine Lungenentzündung entwickelt hat. Das ist bei einem so kleinen Kind durchaus eine schwere Erkrankung. Nichtsdestotrotz musst du wissen, ob es dir das wert ist, deswegen einen Rechtsstreit zu führen... beschweren würde ich mich deswegen aber allemal.

Was die Magensonde angeht: man kann sie durch die Nase oder durch den Mund legen. Ich kenne das, dass die Sonden mit einem speziellen Pflaster an der Wange befestigt werden, sodass sie nicht verrutschen können. Zumindest bei Säuglingen. Da dein Kind ja schon älter ist, bestand womöglich die Gefahr, dass er sich die Sonde ständig rauszieht. Und das Neulegen ist für ein kleines Kind ja auch nicht gerade angenehm. Daher kommt es hin und wieder vor, dass Sonden auch leicht angenäht werden... ist aber eher die Ausnahme als die Regel...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Heilpraktiker-Ausbildung

Diesammy115 
Fragesteller
 24.10.2019, 10:49

Vielen Dank für die Antwort, genau die Fistel kann durch die Operation kommen, nur halt wegen der Lungenentzündung weil ich mehrmals gesagt habe er hustet wenn er trinkt und ich bin mir da Unsicher ob wir da überhaupt Schmerzensgeld oder Schadensersatz bekommen. Ist es überhaupt das gleiche Schadensersatz und Schmerzensgeld? Und welche Kriterien müssten erfüllt worden sein damit es nun dieser Fall ist? Aktuell hat mein kind immer noch eine Lungenentzündung.

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Hallo,

ich würde raten, sich im ersten Schritt an die Krankenkasse zu wenden. Über die KK kann ein für Sie kostenloses med. Gutachten beauftragt werden. Die KK fordert die Behandlungsunterlagen im KH an, diese werden dann dem medizinischen Dienst der KK vorgelegt und hinsichtlich eines vermuteten Behandlungsfehlers bewertet. Wird anschließend ein belastbares Gutachten durch einen Mediziner des Fachgebietes erstellt, können Sie versuchen Schadenersatz/Schmerzensgeld geltend zu machen. Über mögliche Komplikationen muss vor der OP aufgeklärt werden und der Eingriff muss nach ärztlichen Standards durchgeführt worden sein.