Steht das Gesetz auf meiner Seite?
Hallo, ich wollte mal fragen, ob das Recht bei mir liegt. Es gibt zwei Jungs in der Schule sie tun alles was sie wollen und nerven jeden. Er schubst mich manchmal einfach an, wo ich natürlich zurück schubse. Sie haben einen privaten Instagram Account, wo ich drinne bin, da ich früher mit denen Kontakt hatte, da wir in einer Band gemeinsam waren. Dort Posten sie Verbrechen wie sie zum Beispiel: einbrechen, Sachen beschädigen, Feuerwerkskörper F2 an nicht erlaubten Tagen zünden und vieles mehr. Ich habe davon eine Bildschirmaufnahme gemacht für den Fall der Fälle. Darf ich das ?
Ich überlege ständig das der Polizei zu zeigen was zwar Petzen ist, aber ihr müsst verstehen, dass diese Jungs sich immer für was besseres fühlen jeden nerven mobben abziehen und wollen immer die Aufmerksamkeit auf sich richten wie verdammte O*fer. Findet ihr ich sollte es tun ?
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
2 Antworten
Ist gut, das Ist Sicherstellung von Beweismitteln.
Du versprichst dir zu viel davon!
Gesetze sollen das friedliche Miteinander in unserer Gesellschaft regeln und nicht blind bestrafen/ärgern!
Wenn du zur Polizei gehst, wirst du schon mal wegen deines Alters nicht für voll genommen, weil nur deine Eltern sowas geringfügiges zur Strafverfolgung anzeigen dürfen.
Er schubst mich manchmal einfach an, wo ich natürlich zurück schubse.
Wow! Sowas muss man, gerade unter Kinder/Jugendlichen, als kriminell bezeichnen und unbedingt strafrechtlich ahnden. Unsere Gesellschaft steuert sonst in ein nicht zu beherrschendes Chaos!
Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung sollte man also nicht verfolgen? Na wenn du das meinst. Is ja harmlos. Ich brech mal bei dir ein und mach deine Fenster kaputt. Wehe du zeigst mich an, das steuert unsere Gesellschaft in ein Chaos...
Der "Täter" postet etwas auf seinem Account. In der Pubertät werden wir den Unterschied zwischen Tatsache und Fiktion wohl juristisch nicht geklärt bekommen. Das wird auch das Problem für die Polizei darstellen, falls die FS, so gut von dir beraten, auf einer Polizeiwache auftaucht.
Die Nachricht lässt auf ein junges alter schließen, jedoch ist das nirgendwo ersichtlich. Vielleicht ist der Fragesteller auch schon 16/17.
Was ändert das? Für einen Strafantrag braucht es die Eltern, denn einfache, und ich nehme sogar an verletzungsfreie, KV wird sonst nicht verfolgt.
Es sind trotzdem strafrechtlich relevante Straftaten und er kann ja auch zusammen mit seinen Eltern eine Anzeige machen. Ist halt die Frage wie alt die Kinder sind, sind sie noch jung macht eine Anzeige eh keinen Sinn.