Steht auf dem Gesellenbrief die Note von der schriftlichen Prüfung und münlichen Prüfung?
Hallo Zusammen,
im Juli 2011 werde ich meine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangstellte beenden. Meine schriftlichen Prüfungen habe ich bereits hinter mir und habe diese auch erfolgreich bestanden :-).
Meine Freundin hat mich vor einigen Tagen gefragt, ob auf dem Gesellenbrief die Noten der schriftlichen und müdlichen Prüfungen stehen. Die mündliche Prüfung ist auch im Juli.
Meine Kollegen meinten, die Noten würden zusammen gezogen werden, sodass eine Gesamtnote entsteht. Also bei mir würde dann ein "gut" stehen und bei meiner Freundin ein "ausreichend"? (bislang)
Darf das überhaupt darauf stehen? Es wäre nicht fair. Könntet ihr mir vielleicht helfen???
Vielen Dank im Vorraus
lg Habibi
6 Antworten
Gesellenbriefe gibt es nur im Handwerk. Du bekommst ein Ausbildungszeugnis.
Das enthält die Gesamtnote.
Was wäre daran nicht fair? Wenn sie zu doof ist und ne 4 bekommt, steht das da drauf, damit die Arbeitgeber wissen, dass sie so eine gar nicht erst einstellen brauchen. Gut so!
Im Gesellenbrief stehen keine Noten drin. Du bekommst aber ein Zeugnis seperat.
Es steht die Note der Praktischen Prüfung und die Note der theoretischen Prüfung jeweils separat darauf.
Ich habe mein Prüfungszeugnis bekommen und da stehen alle Prüfungsfächer drauf und mit welchen Punkten ich sie bestanden haben. Hinter den Punkten steht dann z. B.: (ausreichend, sehr gut etc.).
in meinem Gesellenbrief stehen defintiv noten drin. keine ahnung ob das heute anders ist. mein brief ist von 86